von Peter Lee

Verwechslungsgefahr

Unsere Mandantin ist selbstständige Beraterin und hat ihre Firmierung, die sie auch umfangreich bewirbt als deutsche Marke schützen lassen. Umso erstaunlicher ist es, dass ein anderes Unternehmen aus dem weiteren Wettbewerbsumfeld eine höchst ähnliche und damit klar verwechslungsfähige Marke nach unserer Mandantin angemeldet hat. Es ist offensichtlich, dass hier keine Ähnlichkeitsprüfung vor der Anmeldung stattgefunden hat, zu der wir unseren Mandanten immer dringend raten. Daher haben wir das Unternehmen umgehend abgemahnt. Die Unterlassungserklärung von uns wurde auch „ohne Nebengeräusche“ zeitnah unterzeichnet –unsere Mandantin ist glücklich.

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