Bilderklau Instagram und Ebay

Aufwändig erstellte Fotos von Influencern, welche bei Instagram gepostet wurden oder eigene Fotos auf facebook oder professionelle Produktofos tauchen häufig woanders auf:

  • ohne Quellenangabe
  • ohne Namensnennung
  • und vor allem: ohne den Urheber bzw. Rechteinhaber zu fragen

Dieses Problem ist weit verbreitet, Fotos von professionellen InstagrammerInnen oder auch einfache Bilder werden unrechtmäßig kopiert, downgeloadet und anschließend im Internet ohne Urheberrechtsangabe gepostet oder sogar gewerblich genutzt. Hier handelt es sich um Urheberrechtsverletzung in Form des Bilderklaus. Im folgendem erläutern wir Ihnen, wie Sie als Geschädigter sich gegen den Bilderklau bei Instagram wehren können.

Bilderklau: Was ist das?

Nach dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) ist ein Foto als Lichtbildwerk geschützt.

Nur der Urheber bzw. der Rechteinhaber ist berechtigt, das Foto zu vervielfältigen (§ 16 UrhG), zu verbreiten (§ 17 UrhG) und auszustellen (§ 18 UrhG).

Darüber hinaus darf ein Foto nur mit Zustimmung des Urhebers verarbeitet bzw. umgestaltet werden.

Viele Nutzer glauben, dass Fotos auf Instagram und anderen Sozialen Medien frei verfügbar sind, jedoch ist das Kopieren und anschließende vervielfältigen und verbreiten fremder Fotos und Bilder illegal und verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz. Im § 13 UrhG (Anerkennung der Urheberschaft) steht, dass der Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk hat. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Urheber ist also der, der den Auslöser der Kamera drückt und muss genannt werden. Die „Urheberschaft“ als solches ist nicht übertragbar, der Urheber kann „nur“ Rechte einräumen bzw. vergeben.Der Urheber kann folgende Rechte einräumen, dann ist die Bildnutzung z.B. bei Instagram legal:

Vervielfältigungsrecht

Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl, § 16 UrhG – also einfach gesagt das „Kopierrecht“. Nur der Urheber oder Rechteinhaber darf das Foto z.B. auf T-Shirts drucken lassen

Verbreitungsrecht

Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen, § 17 UrhG – um bei dem obigen Beispiel zu bleiben, darf also nur der Urheber oder Rechteinhaber die mit den Fotos bedruckten T-Shirts auf amazon anbieten und Händler damit beliefern

Ausstellungsrecht

Das Ausstellungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke öffentlich zur Schau zu stellen, § 18 UrhG – Beispiel: nur der der Urheber oder Rechteinhaber kann ein Foto in einer Galerie ausstellen

Insgesamt besteht also in Deutschland ein guter Schutz für die Fotografen. Wurde ein Foto von Ihnen aus Ihrem Instagram Profil geklaut, ohne Sie zu fragen und ohne Nennung Ihres Namens, so haben Sie das Recht auf Ihrer Seite. Natürlich kommt dann die naheliegende Frage nach dem wirtschaftlichen Schaden bei Bilderklau.

Lohnt es sich, anwaltlich gegen den Verletzer vorzugehen?

Zunächst muss man vorab folgendes wissen: Es ist natürlich ein sich hartnäckig haltender Irrglaube, dass Bilder, die im Internet für jedermann sichtbar und einfach downloadbar sind und keinen eindeutig Urhebervermerk haben, ohne Erlaubnis zumindest „privat“ genutzt werden dürfen. Sowohl die private Nutzung als auch die gewerbliche Nutzung sind Urheberechtsverletzungen und damit illegal!

Es macht daher keinen Unterschied, ob ich ein schönes Foto von einem fremden Instagram-Account downloade und dann als Hintergrund für meinen privaten Facebook-Account nutze oder ob ich mit dem Foto T-Shirts bedrucke und verkaufe – beides geht nicht.

Was tun, wenn jemand meine Bilder bei Instagram klaut und verwendet?

Wenn kein Anwalt benötigt wird: freuen Sie sich über die Anerkennung, dass Ihr Foto genutzt wird. Wenn ein Anwalt benötigt wird, lesen Sie bitte im Folgende wie wir als Rechtsanwaltskanzlei vorgehen!

Wenn Sie feststellen, dass ein Bild von Ihrem Instagram Account verwendet, dann haben Sie folgende Rechte:

  1. Unterlassung – der Gegner muss mit der Nutzung sofort aufhören
  2. Auskunft – der Gegner muss Ihnen ausführlich offen legen, in welchem Umfang er das Bild genutzt hat
  3. Schadenersatz – die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach dem Umfang der Nutzung, der durch die Auskunft festgestellt wird
  4. Vernichtung, Rückruf und Überlassung der rechtswidrigen Kopien
  5. Ersatz Ihrer Anwaltskosten

Diese Rechte werden in der Praxis zunächst im Wege der Abmahnung geltend gemacht. Der Gegner erhält mit der Abmahnung eine sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung. Unterschreibt er die Erklärung, gibt er damit verspricht er die obigen Punkte 1.-5. und verpflichtet sich außerdem zu einer Vertragsstrafe, falls er die Verletzung in der Zukunft erneut begeht.

Unterschreibt er die Erklärung nicht, dann muss er durch eine einstweilige Verfügung des Gerichts zur sofortigen Unterlassung „gezwungen“ werden. Gerichts erlassen einstweilige Verfügungen innerhalb von wenigen Tagen nach Antragstellung, u.U. sogar innerhalb von wenigen Stunden!

Brauche ich einen Anwalt? Was ist die Reihenfolge, wenn ich einen Bilderklau feststelle?

Wie hoch ist der Schadenersatz für ein unrechtmäßig vervielfältigtes Foto? Wieviel Geld bekomme ich bei einem Bilderklau?

Jeder Fall muss natürlich individuell geprüft und beurteilt werden, aber folgende Beispiele können eine erste Einschätzung geben:

Fall Worum geht´s? Schadensersatz
unberechtigte Nutzung eines privat gemachten Schnappschusses- Foto eines Autos Der Fotograf hatte das Foto auf seinem Facebook Account hochgeladen. Der Gegner das Foto kopiert, bearbeitet und zu Werbezwecken genutzt Der BGH hielt einen Schadenersatz von EURO 100,00 für angemessen, Urteil v. 13.09.2018, Az. I ZR 187/17  EURO 100,00
unberechtigte Nutzung eines professionell erstellten Produktfotos Der Gegner hat das Foto kopiert, bearbeitet und auf seinem Ebay-Account für eigene Produkte genutzt (ein von uns geführtes Verfahren)

Hier kann man zur Schadenberechnung die sog. mfm-Tabelle heranziehen. Es handelt sich um jährliche Empfehlungen für Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing
nach Empfehlung
Beispielsberechnung bei Fotoklau bei einer Onlinenutzung des Fotos auf einer Homepage- und einer unterstellten, vergleichsweise kurzen Nutzungsdauer von 1 Monat beträgt der Grundbetrag pro Bild EURO 130,00. Hierauf entfällt ein Zuschlag von 50%, wenn es sich um einen Onlineshop handelt, so dass pro Bild folglich EURO 195,00 anzusetzen sind, Bei fehlender Angabe des Bildquellennachweises ist hierzu ein Aufschlag von 100% zu tätigen, so dass pro Bild ein Betrag von EURO 390,00 an fiktiver Lizenz von Ihnen zahlen ist. Bei einer Seriennutzung können noch Aufschläge hinzu kommen. EURO 390,00

Wie du als Influencer Bilderklau feststellen kannst?

Um herausfinden, ob jemand ein Foto oder Bild von Ihrem Instagram Account geklaut und woanders veröffentlicht hat gibt es eine einfache Lösung von Google: die Bildersuche.

Schritt 1

Geben Sie in Ihrer Browserleiste die Adresse www.google.de ein.

Schritt 2

Klicken Sie nun auf die Kamera, um zur Bildersuche zu gelangen.

Schritt 3

Unter Bild hochladen, laden Sie einfach das gewünschte Bild von Ihrem PC/MAC hoch. Google sucht nun das Internet nach demselben Foto ab.

Schritt 4

Das Suchergebnis zeigt Ihnen nun, auf welchen Seiten Ihr Foto genutzt wird. Finden Sie eine Seite die unerlaubt ein von Ihnen nutzt kontaktieren Sie uns gerne.

Fachanwalt bei Bilderklau

Rechtsanwalt für Bilderklau Ebay, Peter Lee, LL.M.
Rechtsanwalt Peter Lee, LL.M.
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz

Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Urheberrecht, Marken, Design, Patente, Wettbewerbsrecht) vertrete ich regelmäßig Fotografen, Instagram-Persönlichkeiten, Unternehmen und Urheber, deren Bilder z.B. von ihrem Instagramm-Account, Ebay-Account, Facebook-Auftritt oder Unternehmenshomepage illegal kopiert und damit Opfer eines Bilderklaus werden. Aber auch Empfänger von Abmahnungen oder vermeintliche Verletzer von Urheberrechten gehören zu meinen Mandanten.

Ich besuche regelmäßig mehrfach im Jahr zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen. In meiner Kanzlei im Zentrum von Düsseldorf stehe ich Ihnen mit Erfahrung und Engagement zur Seite. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an mich – ich bin gerne von Anfang an dabei, überflüssige Konflikte versuche ich zu vermeiden; wenn eine Konfrontation notwendig ist, bereite ich mich mit dem Mandanten gemeinsam vor. Ich freue mich auf Ihren Besuch in unserem Büro auf der Immermannstraße.