MArkenschutz
Markenanmeldungen-Markenrecht-Düsseldorf

Rechtsanwalt Peter Lee, LL.M. ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und berät Sie bei der Anmeldung und Verteidigung von Marken

Marke anmelden –national, in der EU, international

Eine der ersten Überlegungen, die einer Markenanmeldungen vorausgehen, ist: Für welches geografische Gebiet benötige ich den Markenschutz? Der beabsichtigte Markenschutz richtet sich danach, wo die späteren Markenprodukte oder-Dienstleistungen vertrieben bzw. beworben werden sollen:

Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat seinen Sitz in München. Markenanmeldungen mit Schutz in Deutschland werden hier angemeldet und eingetragen. Für Marken, bei denen feststeht, dass eine Nutzung nur in Deutschland stattfinden wird, ist die Markenanmeldung beim DPMA die kostengünstigste und einfachste Art des Markenschutzes

Unionsmarke (= „EU-Marke“) durch Markenanmeldung bei der EUIPO

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (=EUIPO) mit Sitz in Alicante, Spanien ist eine Agentur der Europäischen Union, die für die Eintragung der Unionsmarken  zuständig ist. Mit Eintragung einer Marke bei der EUIPO genießt man automatisch Schutz in der gesamten Europäischen Union von aktuell 28 (nach dem formalen Austritt von Großbritannien 27)  Ländern.

Internationale Markenanmeldungen bei der WIPO

Für internationale Markenanmeldungen ist die die Weltorganisation für geistiges Eigentum  (englisch: World Intellectual Property Organization = WIPO) in Genf, Schweiz zuständig. Allerdings gibt es keinen automatischen Markenschutz in allen Ländern weltweit. Zunächst muss man zumindest eine nationale Basisanmeldung z.B. in München beim DPMA vorweisen und anschließend Länder benennen, für die internationaler Markenschutz gewünscht wird, z.B. USA und Japan. Mit Partnerkanzleien in aller Welt begleiten wir unsere Mandanten bei Markenanmeldungen und Markenrechtsstreitigkeiten. Wir haben ein praxiserprobtes, internationales Netzwerk, mit dem wir die unterschiedlichen Rechtssysteme, Märkte und Kulturen abdecken – weltweit, z.B.: in Brasilien, Mexiko, USA, Kanada, Vietnam, Korea, Japan, Singapore, Indonesien, Thailand, Indien, Türkei, Russland.

Welche Marke wollen Sie anmelden?

Eine weitere, für die Markenanmeldung sehr wichtige Frage lautet: Welche Produkte oder Dienstleistungen sollen unter den Markenschutz fallen?

Es ist dann unsere Aufgabe, Sie bei der Auswahl der richtigen Produkte und Dienstleistungen zu beraten. Je nach Fallgestaltung können sehr viele Waren von der Marke geschützt werden (z.B. bei[Marken aus dem Modebereich), manchmal sind es nur einige wenige (so z.B. bei Chemikalien) – das juristische Stichwort ist: Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.

Widerspruch gegen die Markenanmeldung

Vor der Markeneintragung werden die neuen Anmeldungen veröffentlicht. D.h. jeder Dritte kann sehen, welche neuen Marken angemeldet wurden (Ausnahme: Deutsche Marken werden erst nach Eintragung veröffentlicht). Fühlen sich ältere Markeninhaber durch Neuanmeldungen verletzt, können diese Widerspruch gegen die Eintragung erheben.

Löschung einer Marke

Nach Markeneintragung  kann im Wege der Löschung- bzw. Nichtigkeitsklage gegen die Marke vorgegangen werden. Wir vertreten Markenanmelder bzw. Markeninhaber regelmäßig in Widerspruchsverfahren und Löschungsklage vor dem EUIPO oder dem DPMA .

Schema Ablauf Markenanmeldung

Im Vorfeld einer Markenanmeldung

Folgende Schritte im Vorfeld einer Markenanmeldung sind unbedingt zu empfehlen und werden durch uns durchgeführt:

  • Identitätsrecherche: wir recherchieren, ob bereits identische Marken eingetragen sind.  Das jeweilige Markenamt prüft Neuanmeldungen nur in sehr beschränktem Umfang auf identische, ältere Markeneintragungen. Inhaber von identischen, älteren Marken könnten gegen jüngere Markenanmeldungen Widerspruch einlegen oder nach Eintragung Nichtigkeitsklage erheben. Um dieses Risiko auszuschließen, sollte vor jeder Markenanmeldung eine Identitätsrecherche durchgeführt werden
  • Ähnlichkeitsrecherche: wir recherchieren, ob es bereits ähnliche, ältere Markeneintragungen in den jeweiligen Waren- oder Dienstleistungsklassen gibt. Inhaber von ähnlichen, älteren Markeneintragungen können ebenfalls gegen die Anmeldung Widerspruch einlegen. Eine Ähnlichkeitsrecherche kann jedoch nicht alle ähnlichen Marken identifizieren, da bereits kleinste Änderungen oder bei bekannten Marken auch größere Änderungen eine Ähnlichkeit begründen können. Die Ähnlichkeitsrecherche dient daher einer Risikoabschätzung möglicher Widersprüche
  • Erstellung eines Waren- bzw. Dienstleistungsverzeichnisses betrifft einen wichtigen Teil der Vorbereitung einer Markenanmeldung. Denn die in der späteren Markeneintragung angegebenen Waren bzw. Dienstleistungen bestimmen gemeinsam mit der Marke den Umfang des Schutzes. Alle Waren und Dienstleistungen werden in 45 Klassen eingeteilt.  Es ist empfehlenswert, klassifizierte (bereits anerkannte) Waren oder Dienstleistungen zu benennen.

Verfahren einer Europäischen Markenanmeldung

Kommt es nach der Recherche zu einer positiven Eintragungsprognose, wird die Anmeldung durch uns durchgeführt. Eine Europäische Markenanmeldung durchläuft bis zur Eintragung folgende Prozesse

  1. Anmeldung und Zahlung der amtlichen Gebühren - die Anmeldung wird durch das EUTM erst nach Zahlung der Gebühren bearbeitet
  2. Prüfung der Anmeldung durch das Amt – Dauer: ca. 2 Monate
    • das Amt prüft, ob sog. absolute Schutzhindernisse der Eintragung entgegenstehen. Beispielsweise muss die angemeldete Marke Unterscheidungskraft haben. „Orangensaft“ als Marke für die Klasse 32 (alkoholfreie Getränke) würde das Amt sofort wegen fehlender Unterscheidungskraft bzw. des nur beschreibenden Charakters zurückweisen
    • Das Amt prüft insbesondere das bei der Anmeldung angegebene Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Sind einzelne Begriffe unklar oder einer falschen Klasse zugeordnet, kann es zu Änderungsvorschlägen oder Zurückweisungen kommen.
    • Das Amt prüft nicht, ob ältere identische oder ähnliche Markeneintragungen. Es ist Sache der Markeninhaber Markenanmeldungen zu überwachen und im Anmeldeverfahren durch Widerspruch anzugreifen.
  3. Veröffentlichung der Anmeldung – Dauer: 3 Monate - die Markenanmeldung wird veröffentlicht. Dritte können innerhalb von 3 Monaten Widersprüche einreichen
  4. Eintragung – Dauer:  ca. 2-3 Monate - ca. nach Ende der Widerspruchsfrist wird die Marke eingetragen, Die Eintragung wird veröffentlicht.
  5. Gesamtdauer bis zur Eintragung - der Zeitraum zwischen Anmeldung und Eintragung beträgt ca. 7-8 Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Anmeldung im Wege des Fast-Track-Verfahrens durchgeführt werden, die Eintragung kann dann in weniger als 6 Monaten erfolgen