Urheberrecht im Internet

Das Urheberrecht entsteht anders als Marken oder Patente nicht durch einen Anmelde- oder Eintragungsvorgang. Es entsteht bereits mit der Vollendung des „Werkes“. Insbesondere im Internet kann es aufgrund der weltweiten Verbreitung und Abfragbarkeit zu verschiedenen Urheberrechtsverletzungen kommen.

Was können wir für Sie tun?

  • Sie haben ein Bild, das Sie selbst gefertigt haben, im Internet entdeckt. Ohne Ihre Zustimmung wurde es genutzt bzw. verbreitet. Es handelt sich um sog. Bilderklau. Gegen Bilderklau gehen wir im mit der Abmahnung, einstweiligen Verfügung oder Klage gegen den Verletzer vor.
  • Die besondere graphische Gestaltung einer Webseite bzw. einer Homepage kann für sich urheberrechtlich geschützt sein. Damit können Sie gegen Nachahmer vorgehen.
  • Auch die technische Umsetzung einer Webseite bzw. einer Homepage kann urheberrechtlich geschützt sein. Hervorzuheben sind dabei insbesondere der Urheberrechtsschutz von Computerprogrammen nach § 69a UrhG. Im Einzelfall müsste hier eine Abgrenzung zu patentrechtlich geschützten Computerprogrammen erfolgen
  • die Wiedergabe oder Zusammenfassung von Inhalten Dritter auf der eigenen Homepage
  • beim Downloaden/Runterladen von Musikstücken oder Filmen besteht immer ein Risiko einer Urheberrechtsverletzung. Wenn Sie von Rechteinhaber wegen Downloaden, Runterladen bzw. Filesharing abgemahnt werden, helfen wir Ihnen gerne weiter – grundsätzlich gilt: Unterschreiben Sie nie eine Abmahnung bzw. Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung