Urheberrecht
Urheberrecht Düsseldorf

Rechtsanwalt Peter Lee, LL.M. ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und bietet Ihnen individuelle Beratung und Hilfe im Urheberecht.

Ihr Rechtsanwalt für Urheberrecht für Mandanten aus Düsseldorf

Das Urheberrecht, der Schutz von Urheberrechten sowie die Abwehr vermeintlicher Urheberrechte ist eines der Kerngebiete unserer Tätigkeit. Software-Entwickler, Künstler, Fotografen und Unternehmen wenden sich an uns in allen Fragen rund um das Urheberrecht. Als Rechtsanwalt für Urheberrecht berate und vertrete ich meine Mandanten in außergerichtlichen Verhandlungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen - meine Mandanten kommen aus Düsseldorf, Neuss, Mettmann und der ganzen Welt.

Mandanten, die sich mit dem Urheberrecht auseinandersetzen, haben typischerweise folgende Fragen:

  • Wie entsteht ein Urheberrecht?
  • Was wird durch das Urheberrecht geschützt?
  • Jemand verletzt meine Urheberrechte, wie soll ich mich verhalten? Ich bin Urheber - erhalte ich auch die angemessene Vergütung?
  • Ich habe eine Abmahnung erhalten, was muss ich jetzt tun?

Abmahnung im
Urheberrecht

Wann sollte ich wegen einer Verletzung von Urheberrechten eine Abmahnung aussprechen?

weiter zu Abmahnung

(Strafbewehrte) Unterlassungserklärung

Die Unterlassungserklärung ist immer Teil der Abmahnung – auf keinen Fall ohne Prüfung durch einen Rechtsanwalt für Urheberrecht unterschreiben!

weiter zu Unterlassungserklärung

Einstweilige
Verfügung

Innerhalb von wenigen Tagen kann eine (vorläufige) gerichtliche Entscheidung gegen Verletzer erwirkt werden.

weiter zu einstweilige Verfügung

Bilderklau, Veränderungen und Verfälschungen

Die Nutzung fremder Bilder für eigene Zwecke ist die wohl häufigste Verletzung von Urheberrechten.

weiter zu Bilderklau

Bilderklau Instagram

Wie Sie sich als Geschädigter gegen den Bilderklau bei Instagram wehren können

weiter zu Bilderklau Instagram

Internationales Urheberrecht

Sind in Deutschland entstandene Werke auch im Ausland geschützt? Oder umgekehrt: können ausländische Urheberrechte auch in Deutschland geschützt sein?

weiter zu Internationales Urheberrecht

Verletzungs-, Unterlassungsklage

Konsequentes Vorgehen gegen Verletzer im Wege der Unterlassungsklage und Vorbereitung von Schadenersatz

weiter zu Verletzungsklage

Wie entsteht Urheberrecht?

Als Rechtsanwalt für Urheberrecht wird man oft gefragt: Wie entsteht ein Urheberrecht?

Das Urheberrecht entsteht mit der Fertigstellung des jeweiligen Werkes (siehe dazu: Was wird durch das Urheberrecht geschützt?) – also mit der letzten Note einer Melodie oder eines Musikstückes, mit dem letzten Wort einer Rede, dem letzten Satz eines Romans oder dem Schlusspinselstrich eines Gemäldes.

Aber auch Teile eines Werkes können für sich gesehen bereits Urheberrechtsschutz in Anspruch nehmen, beispielsweise charakterstarke Figuren eines Romans (Pippi Langstrump) oder Akkorde einer Melodie. Im Gegensatz zu Marken oder Designs, die ihren Schutz erst durch Eintragung in einem Register entstehen, entstehen Urheberrechte durch die „freie“, geistige bzw. körperliche Tätigkeit des Urhebers.

Übrigens wenden sich auch viele Erben in Fragen des Urheberrechts und der Verwertung von Urheberrechten an die Rechtsanwälte unserer Kanzlei: denn das Urheberrecht gilt noch 70 Jahre nach dem Tot des Urhebers, insbesondere die Verwertungsrechte können daher auf die Erben übergehen.

Was wird durch das Urheberrecht geschützt?

Das Urheberrecht ist ein Teilbereich des Gewerblichen Rechtsschutzes bzw. des Geistigen Eigentums und erstreckt sich als eigenes Rechtsgebiet auf schöpferische Leistungen aus den Bereichen Kunst, Literatur und Wissenschaft. Rechtsgrundlage ist das Urheberrechtsgesetz, kurz UrhG sowie Nebengesetze wie z.B. das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz sowie das Kunsturhebergesetz.

Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Ihr Rechtsanwalt für Urheberrecht bei Düsseldorf sorge ich für den Schutz der Rechte Ihres persönlichen Schaffens. Sie sind als Urheber nämlich gleichzeitig der Rechteinhaber - allerdings können auch Lizenznehmer (neben dem Urheber) Rechteinhaber sein. Leider gehören in der heutigen Zeit Urheberrechtsverletzungen zum Alltag. An diesem Punkt bin ich als Anwalt für Urheberrecht gefragt. Verletzungen von Urheberrechten geschehen oft unwissentlich oder unabsichtlich, aber meistens vorsätzlich.

  • Sprachwerke, wie Schriftwerke, und Reden
  • Computerprogramme und Datenbanken
  • Werke der Musik – Kompositionen, ganze Lieder oder einzelne Melodien
  • pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst
  • Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werk
  • Lichtbildwerke, sprich Fotos einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden
  • Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
  • Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen bzw. 3D animierte Darstellungen

Wenn man über den Schutz von Urheberrechten spricht, muss man auf der anderen Seite auch über nicht schutzfähige Leistungen sprechen: Geschäftsideen, Vertriebskonzepte, Werbeslogans, Trainingsmethoden oder wissenschaftliche Theorien besitzen nicht die nötige „Werksqualität“ und unterfallen daher nicht dem Urheberrecht.

Meine Urheberrechte werden verletzt, wie muss ich mich verhalten?

Durch das Internet und soziale Medien können heute in Sekundenschnelle Bilder, Texte, Töne, Lieder oder Filme kopiert, getauscht oder verändert werden – Die Möglichkeit einer Verletzung von Urheberrechten ist daher wesentlich höher als in der weitgehend analogen Welt des 20. Jahrhunderts.

Zunächst muss ein Urheberrecht vorliegen, d.h. ein urheberrechtsfähiges Werk muss betroffen sein. Was sich auf den ersten Blick banal anhört, kann im Einzelfall zu erhöhtem Diskussionsbedarf führen – im Falle eines „Geburtstagszugs“ - einer Holzlokomotive und mehreren Waggons hat sich letztlich der Bundesgerichtshof u.a. mit der Frage beschäftigt, ob es sich hier um ein urheberrechtsfähiges Werk handelt. Als Rechtsanwalt für Urheberrecht muss man also in einem ersten Schritt zu dieser Frage eine Prognose treffen, die letztlich durch das Gericht überprüft werden kann.

Sodann ist die Verletzungshandlung so konkret wie möglich zu belegen bzw. zu dokumentieren. Denn als Urheber und als Lizenznehmer ist man in einem gerichtlichen Verfahren „beweisbelastet“, d.h. man muss die Verletzungshandlungen benennen und belegen.

Gegen Verletzer geht man üblicherweise im Wege der Abmahnung außergerichtlich gegen vor. Führt dies nicht zum gewünschten Erfolg, muss man gerichtliche Schritte einleiten.

Häufig wenden sich Künstler oder Fotografen an uns, wenn es um die „richtige“ Vergütung ihrer Werke geht. Typische Fragestellungen an uns im Urheberrecht sind z.B.:

  • Ich habe Zeichnungen im familiären Bereich für ein Taschengeld erstellt. Diese wurden für ein Buch genutzt, das sich als sehr erfolgreich erwiesen hat. Kann ich jetzt ein nachträgliches Honorar verlangen?
  • Mein Foto –kein Urlaubsschnappschuss sondern top-professionell im Studio erstellt- wird von einem Unternehmen auf der Homepage und auf Werbelfyern genutzt. Was kann ich dagegen tun und wieviel Schadenersatz kann ich fordern?

Ich habe eine Abmahnung erhalten – was muss ich tun?

Als Rechtsanwalt für Urheberrecht wird man regelmäßig von Personen und Unternehmen kontaktiert, die eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten. Die wichtigsten Ratschläge dazu lauten:

  1. Geraten Sie nicht in Panik – lesen Sie in Ruge, nötigenfalls mehrmals, was Ihnen vorgeworfen wird.
  2. Beachten Sie die gesetzten Fristen und setzten Sie sich rechtzeitig mit einem erfahrenen Rechtsanwalt zusammen
  3. Unterschreiben Sie nie ungeprüft die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung denn sie schließen mit der Unterschrift einen Vertrag ab!

Sie suchen einen Anwalt für Urheberrecht nahe Düsseldorf? Vereinbaren Sie jetzt einen vertraulichen Beratungstermin bei der Rechtsanwaltskanzlei Peter Lee, LL.M.