Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht wird durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dem UWG geregelt und kann in zwei Bereiche aufgeteilt werden.
Zum einen schützt das Wettbewerbsrecht das lautere, also das wettbewerbsrechtlich zulässige Verhalten. Unlautere geschäftliche Handlungen sind hingegen unzulässig, wenn sie geeignet sind, Mitbewerbern, Verbraucher oder andere Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.
Zum anderen kann das Wettbewerbsrecht als sog. ergänzender Leistungsschutz neben Ansprüchen aus Markenrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht und Urheberrecht treten. Wettbewerbsrechtlich unzulässig sind z.B. Nachahmungshandlungen, wenn neben der Nachahmung weitere unlautere Merkmale erfüllt werden.