by Peter Lee

Aufenthaltsverfahren – im Ausland

Eine langjährige Mandantin von uns expandiert in mehrere EU-Länder. Nachdem die Gründung der Tochtergesellschaften von einer internationalen Steuerberatungsgesellschaft begleitet wurde – und unfassbar lange dauerte und dementsprechend kostspielig war, hat sich das Unternehmen für die Aufenthaltsverfahren für uns entschieden. Wir sollen jetzt mir unseren Partnerkanzleien im EU-Ausland die Anträge stellen und alles Erforderliche in die Wege leiten.

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