by Peter Lee

Lebensmittelinformationsverordnung

Ja, ein solches Gesetzeswerk existiert tatsächlich. Danach müssen Anbieter von Lebensmitteln, sämtliche Pflichtinformationen vor dem Abschluss des Kaufvertrages für Verbraucher verfügbar machen. Darunter fallen nicht nur die Nährwertdeklarationen und das Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern auch das Ursprungsland bzw. der Herkunftsort des Lebensmittels sowie ein Zutatenverzeichnis. Dies hört sich zunächst einmal relativ klar und einfach an. Für Betreiber von Onlineshop Portalen insbesondere zum Beispiel von asiatischen Lebensmitteln stellt die Lebensmittelinformationsverordnung eine riesige Herausforderung dar. Denn alle Lebensmittel, die auf dem Portal angeboten und verkauft werden, müssen mit diesen Informationen vollständig angeboten werden. Das Fehlen dieser Informationen hat die Verbraucherschutzzentrale dazu bewogen, gegen mehrere Mandanten von uns im Wege der Abmahnung wegen Verstoßes gegen die Lebensmittelinformationsverordnung. Wir vertreten die Händler in diesen Verfahren.

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