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Abmahnung im Designrecht

Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Designrechte – insbesondere durch Abmahnungen im Falle von Nachahmungen. Ich vertrete sowohl Designinhaber als auch Empfänger von Abmahnungen im Designrecht – professionell, rechtssicher und mit klarem Blick auf wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.

Für Designinhaber

Wir prüfen, ob Ihr Design verletzt wurde – und leiten alle nötigen Schritte zur außergerichtlichen Durchsetzung ein, inklusive Abmahnung und Unterlassungserklärung.

Für Abgemahnte

Wir analysieren die Abmahnung, prüfen die Schutzfähigkeit des Designs und helfen Ihnen, Fristen zu wahren und überzogene Forderungen abzuwehren.

Klarheit bei Kosten

Vor jedem Schritt informieren wir Sie transparent über Kosten, Chancen und Risiken – damit Sie sicher und informiert entscheiden können.

Abmahnung als erster Schritt bei Designrechtsverletzungen

Wenn Sie Inhaber von geschützten Geschmacksmustern bzw. eingetragenen Designs sind, sollten Sie Ihre wertvollen Rechte gegen Nachahmer verteidigen und zunächst im Wege der Abmahnung vorgehen.

Die Abmahnung im Geschmacksmusterrecht/Designrecht ist ein außergerichtlicher Versuch zu einer Einigung zu gelangen. Dem Verletzer wird im Wege der Abmahnung sein Rechtsverstoß deutlich gemacht. Unterzeichnet er die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung, so kommt dadurch ein Vertrag zustande. Nach diesem Vertrag verspricht der Verletzer, das Geschmacksmuster/Design nicht weiter zu verletzen. Der Verletzer hat auch die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts zu tragen.

Entscheidend ist die Beurteilung, ob die Verletzungsform noch in den Schutzbereich des Geschmacksmusters/Designs fällt oder ob es sich um eine zulässige Abwandlung handelt.

Fragen Sie uns: anwaltliche Hilfe im Ernstfall

  • wenn Sie Nachahmungen Ihrer Geschmacksmuster oder Ihres Designs entdecken – wir erklären Ihnen, wie gegen Verletzer vorgegangen werden kann.
  • wenn Sie eine Abmahnung wegen Geschmacksmusterverletzung erhalten haben – unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung.
  • reagieren Sie innerhalb vorgegebener Fristen – sonst droht eine einstweilige Verfügung.