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Wettbewerbsrecht im Internet

Ob Webshop, Werbung oder Sichtbarkeit im Netz – das Wettbewerbsrecht gilt auch online. Wir beraten Sie zu rechtssicheren Maßnahmen und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Für Shop-Betreiber

Wir prüfen Ihr Online-Angebot auf Wettbewerbsverstöße und unterstützen Sie bei rechtssicheren Texten, Pflichtangaben und Marketingmaßnahmen.

Gegen unlauteren Wettbewerb

Ob irreführende Werbung, Spam oder gezielte Behinderung – wir setzen Ihre Ansprüche gegen Mitbewerber konsequent durch.

Kostentransparenz

Wir informieren Sie frühzeitig über mögliche Kosten, Erfolgsaussichten und sinnvolle nächste Schritte – klar, nachvollziehbar, fair.

Typische Wettbewerbsverstöße im digitalen Raum

Der Vertrieb über das Internet ist in vielen Produktbereichen umsatzstärker als der klassische Offline-Handel. Als Informations- und Werbequelle hat es die klassischen Kataloge und andere Printmedien überholt. Damit sind auch viele wettbewerbsrelevante Handlungen automatisch in das Internet verlagert worden.

Zum Beispiel können wir für Sie bei folgenden Problemstellungen tätig werden:

Wenn Sie im Bereich E-Commerce, Webshop, Internetshopping tätig sind, müssen Sie eine Vielzahl von Vorschriften beachten. Widerrufsbelehrungen gegenüber Verbrauchern müssen korrekt und vollständig sein. Die Produktangaben müssen vollständig und richtig sein.

Im Internet kann irreführende oder unzulässige vergleichende Werbung stattfinden.

Die Zusendung von Spam-Mails kann eine unzumutbare Belästigung darstellen.

Bestimmte Domainbezeichnungen können für sich gesehen bereits wettbewerbsrechtlich unzulässig sein.

Der gezielte Einsatz von Metatags durch Wettbewerber kann eine Rufausbeutung nach § 3, 4 Nr. 19 UWG oder eine Irreführung nach § 5 UWG darstellen. Unter ähnlichen Gesichtspunkten kann auch eine Keywords- bzw. Adwords-Kampagne eine Wettbewerbsverletzung darstellen.