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Ihr Rechtsanwalt für Markenrecht: Marke anmelden in NRW

Unsere Kanzlei ist spezialisiert im Bereich Geistiges Eigentum/Gewerblicher Rechtsschutz. Ein besonderer Fokus unserer Kanzlei liegt im Markenrecht und dem Markenschutz.

Markenanmeldungen

Wir melden Marken für unsere Mandanten sowohl auf nationaler Ebene (Deutschland) als auch international vor dem EUIPO und der WIPO an.

Strategische Beratung

Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines neuen Markenportfolios oder bei der Übernahme eines bestehenden Markenbestandes.

Rechtsdurchsetzung

Wir verteidigen und setzen Ihre Markenrechte durch, einschließlich der Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie vor deutschen Gerichten sowie beim DPMA, der EUIPO und der WIPO.

Informationen direkt vom Anwalt für Markenrecht

Auf den folgenden Seiten haben wir grundlegende Informationen zum Markenrecht für Sie zusammengestellt. Es handelt sich um Informationen, die typischerweise in der Praxis des Markenrechts relevant sind und Ihnen einen ersten Überblick verschaffen sollen.

Mandanten, die zum ersten Mal mit dem Markenrecht in Berührung kommen, stellen sich viele Fragen, z.B.:

  • Ich möchte eine Marke anmelden, wie geht das?
  • Jemand verletzt meine Marken, wie soll ich mich verhalten?
  • Meine Marke ist jetzt eingetragen, wie geht es jetzt weiter?
  • Man hat mir eine Abmahnung geschickt. Es wird mir eine Markenverletzung vorgeworfen, was muss ich tun?
  • Markenschutz - Was ist das eigentlich genau?

Marke anmelden

Erst durch die Anmeldung und Eintragung einer Marke entsteht umfassender Schutz. Wir begleiten nationale, europäische und internationale Markenanmeldungen.

Abmahnung

Wie man effektiv gegen Verletzer von Markenrechten vorgeht und welche Schritte im Falle einer Markenrechtsverletzung zu beachten sind.

Unterlassungserklärung

Unterlassungserklärungen werden meist einer Abmahnung beigefügt. Ihre Unterzeichnung ist das zentrale Ziel des Markeninhabers – und sollte immer juristisch geprüft werden..

Einstweilige Verfügung

Mit der einstweiligen Verfügung kann der Markeninhaber sehr kurzfristig ein gerichtliches Verbot markenverletzender Handlungen erreichen. Voraussetzung ist schnelles, konsequentes Handeln und eine gut belegte Antragstellung.

Verletzungsklage

Konsequentes gerichtliches Vorgehen gegen Verletzer, insbesondere durch Unterlassungsklagen, sowie Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen.

Löschungsklage

Die Löschungsklage richtet sich gegen eine eingetragene Marke. Erfolgreiche Löschung bedeutet: Der Markenschutz entfällt vollständig.

Rechtsanwalt für 
Markenrecht spezialisiert

Unsere Anwaltskanzlei ist seit vielen Jahren im Markenrecht spezialisiert. Insbesondere im Bereich der Markenanmeldung, Markenrecht mit internationalen Bezügen sowie bei Markenrechtlichen Streitigkeiten vor Deutschen Zivilgerichten, beim Deutschen Patent- und Markenamt und dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante, Spanien sind wir regelmäßig tätig. Wir vertreten neben Markeninhabern auch vermeintliche Verletzer und kennen daher beide Seiten der Medaille. Häufig bearbeiten wir Fälle mit europäischem bzw. internationalem Bezug. Wir pflegen daher kooperative Beziehungen zu Kollegen aus - sprichwörtlich - aller Herren Länder.

Das können Sie von uns erwarten: Wir sind von Anfang an dabei, unsere Kommunikation mit Ihnen ist direkt und zeitnah, wir sind kostentransparent.

Fachanwalt Peter Lee, LL.M.

Beratung vom Rechtsanwalt zum Markenschutz

Als Rechtsanwalt für Markenrecht in Düsseldorf habe ich seit 2002 zahlreiche Marken im In- und Ausland angemeldet und Mandanten beim Kauf bzw. Verkauf von umfangreichen Markenportofolios beraten und vertreten.

Wenn Sie ganz konkret über Ihre Marke, ihre Pläne oder einen Rechtsstreit sprechen möchten – dann rufen Sie uns ganz einfach an oder senden Sie und kurz eine Email. Kurzfristige Rückmeldung und Terminabsprachen sind für uns selbstverständlich.

Aufgrund der Vielzahl von uns bearbeiten Fälle im Markenrecht kennen wir die Arbeitsweise der Markenämter und die Denkweise von Markeninhabern bzw. Verletzern.

Markenanmeldung:
Was muss ich wissen?

Eine optimale Vorbereitung ist die beste Voraussetzung für eine reibungslosen Markenanmeldung und effektiven Markenschutz. Bei einer Markenanmeldung -optimalerweise bereits bei der Produktentwicklung - verhalten Sie sich richtig, wenn Sie folgende Punkte beachten:

  1. Für welche Produkte oder Dienstleistungen will ich über die Marke? Sollten am besten so viele Produkte wie möglich von der Marke erfasst werden oder will ich nur einige wenige, ausgewählte Produkte mit der Marke erfassen?
  2. Soll ein Wort als Marke geschützt werden oder habe ich Logo? Wie eigenständig ist das Logo?
  3. Überlegen Sie, ob Sie die (Marken-) Produkte bzw. Dienstleistungen nur national oder auch international nutzen werden.
  4. Lassen Sie sich bereits in einem frühen Stadium von einem Rechtsanwalt beraten, um unnötige Mehrfachkosten –z.B. durch eine unnötige Doppelanmeldung- zu vermeiden!