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Einstweilige Verfügung im Designrecht

Wenn schnelles Handeln gefragt ist, bietet die einstweilige Verfügung im Designrecht ein effektives Mittel zur Durchsetzung Ihrer Rechte. Ich unterstütze Sie dabei, Ansprüche sofort geltend zu machen – oder sich wirksam dagegen zu verteidigen.

Für Designinhaber

Wir beantragen für Sie eine einstweilige Verfügung und sorgen für rechtssichere Unterlassung der Verletzung – schnell und mit maximaler Wirkung.

Für Antragsgegner

Wir prüfen, ob die Verfügung rechtmäßig war, und helfen Ihnen, unberechtigte Unterlassungsverpflichtungen abzuwehren.

Zeit & Taktik entscheiden

Wir beraten Sie zum besten Zeitpunkt für eine Verfügung – oder zur klugen Reaktion im Falle einer drohenden Maßnahme.

Einstweilige Verfügung als Reaktion auf eine Designrechtsverletzung

Reagiert ein Verletzer nicht rechtzeitig auf eine Abmahnung im Geschmacksmusterrecht/Designrecht, so kann der Inhaber eines Geschmacksmusters/eingetragenen Designs mittels einer einstweiligen Verfügung weiter vorgehen.

Eine einstweilige Verfügung im Geschmacksmusterrecht/Designrecht kann durch das Gericht in kürzester Zeit, manchmal sogar binnen weniger Stunden nach Antragstellung – auch ohne vorherige Abmahnung – erfolgen.

Wirkung und rechtlicher Rahmen der einstweiligen Verfügung

Wird die einstweilige Verfügung erlassen, so sind alle Verletzungshandlungen (Anbieten, Bewerben, Verkaufen) sofort zu unterlassen. Einstweilig ist die Verfügung, weil diese nur so lange gilt, bis sie im Wege der Abschlusserklärung anerkannt wird oder durch Urteil in einem regulären Klageverfahren endgültig entschieden wurde.

Fragen Sie uns – anwaltliche Begleitung bei Verfügungsverfahren

Als Designinhaber

  • wenn Sie gegen Verletzer im Wege der einstweiligen Verfügung vorgehen möchten. Wegen der Kosten ist es in der Regel ratsam, den Verletzer vorher abzumahnen.
  • einstweilige Verfügungen sollten binnen 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung erhoben werden – sonst droht Ablehnung durch das Gericht.

Als Betroffener einer Verfügung

  • wenn gegen Sie eine einstweilige Verfügung erlassen wurde, kann der Gegner versuchen, mit einer sog. Abschlusserklärung vollendete Tatsachen zu schaffen. Unterzeichnen Sie diese nie ohne anwaltliche Prüfung.
  • wenn Sie befürchten, dass gegen Sie eine einstweilige Verfügung beantragt wird – wir entwickeln passende Verteidigungsstrategien.