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Designverletzungen im Internet

Auch Geschmacksmuster und Designs genießen Schutz im digitalen Raum – wir unterstützen Sie dabei, Ihre Designs gegen Nachahmungen im Internet effektiv zu verteidigen oder sich gegen unberechtigte Vorwürfe zu wehren.

Für Designinhaber

Wir prüfen, ob Ihre eingetragenen Geschmacksmuster und Designs im Internet verletzt wurden – und gehen konsequent gegen Anbieter nachahmender Produkte vor.

Für Webshops & Plattformen

Wurde Ihnen eine Verletzung vorgeworfen? Wir prüfen, ob ein rechtswidriges Angebot vorliegt – insbesondere bei internationalen Domains.

Grenzüberschreitend

Ist ein Inhalt in Deutschland abrufbar, kann er rechtlich relevant sein – wir klären, ob Ihr Fall wirklich dem deutschen Geschmacksmusterrecht unterliegt.

Designschutz bei digitalem Vertrieb

Das Internet als Vertriebsweg hat gedruckte Kataloge zur Produktauswahl und Produktpräsentation überwiegend ersetzt. Durch Geschmackmuster geschützte Ware kann daher weltweit vertrieben werden. Auch hier gelten die Grundsätze, die zu Marken und Internet und Patente und Internet dargestellt wurden.

Wir werden bei Fragestellungen zu Internetstreitigkeiten und Geschmacksmustern z. B. in folgenden Fallgestaltungen für unsere Mandanten tätig:

Angebot geschützter Produkte im Netz

Eine Geschmacksmusterverletzung kann bereits dann vorliegen, wenn geschützte Ware im Internet zum Kauf angeboten wird.

Abrufbarkeit als rechtliches Kriterium

Kann der Internetinhalt in Deutschland abgerufen werden, kann ein Anbieten als Verletzung auf einer Homepage mit der Topleveldomain „.com“ ausreichen. Es kann auch ausreichen, wenn die Homepage auf Englisch gehalten ist.