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Verletzungsklage im Designrecht

Wenn eine Abmahnung nicht zum Erfolg führt, bleibt häufig nur der Weg zum Gericht. Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz vertrete ich Sie bei Verletzungsklagen im Designrecht – sowohl als Kläger als auch in der Verteidigung.

Für Designinhaber

Wir prüfen, ob Ihr Design verletzt wurde, und setzen Ihre Ansprüche gerichtlich durch – inklusive Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz.

Für Beklagte in Designklagen

Wir analysieren die Klage, prüfen die Schutzfähigkeit des Designs und entwickeln eine fundierte Verteidigungsstrategie.

Kostentransparenz

Wir informieren Sie vorab über Prozessrisiken und Kosten – klar, nachvollziehbar und auf Ihre Situation abgestimmt.

Verletzungsklage nach erfolgloser Abmahnung

Führt die Abmahnung wegen Verletzung eines Geschmacksmusters/Designs nicht zur außergerichtlichen Einigung, so wird der Inhaber des Geschmacksmusters/Designs im Wege der Klage oder besser mit der Verletzungsklage gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Taktiken der Verteidigung – typische Argumente der Gegenseite

Verlassen des Schutzbereichs durch Abwandlung

Falls es sich nicht um eine 1:1-Nachahmung handelt, können bereits leichte Abwandlungen dazu führen, dass der Schutzbereich des Geschmacksmusters verlassen wird. In diesem Fall sollte der Beklagte argumentieren, dass keine Verletzung vorliegt.

Widerklage wegen Nichtigkeit des Designs

Alternativ kann die Nichtigkeit des Geschmacksmusters geltend gemacht werden – etwa wenn ähnliche Gestaltungen bereits vor der Anmeldung existierten. Hierzu sind in der Regel umfangreiche Recherchen nötig, Stichwort: vorbekannter Formenschatz.

Fragen Sie uns – anwaltliche Hilfe bei Designklagen

  • welche Klagemöglichkeiten Sie als Inhaber von Geschmacksmustern/eingetragenen Designs gegen Nachahmer haben
  • wie Sie sich gegen eine Klage verteidigen können – wir entwickeln für Sie die passende Strategie
  • wie Kosten in einem Klageverfahren aussehen und welches Kostenrisiko besteht