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Internetrecht mit Bezug zum Markenrecht

Als erfahrene Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz beraten wir Sie in allen Fragen, bei denen Markenrechte im digitalen Raum verletzt oder verteidigt werden müssen – vom Domainnamen über Metatags bis zu international abrufbaren Inhalten.

Domain & Marke

Wir prüfen, ob Domains markenrechtlich geschützt sind oder Markenrechte Dritter verletzen – und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Online-Werbung & Keywords

Ob Metatags oder Keywordkampagnen: Wir bewerten, ob eine markenmäßige Nutzung vorliegt – und klären auch Wettbewerbsverstöße.

Internationaler Markenschutz

Auch ausländische Seiten können in Deutschland Markenrechte verletzen – wir prüfen, ob ein wirtschaftlich relevanter Inlandsbezug besteht.

Wenn Markenrechte im Internet verletzt werden

Als Spezialist im Gewerblichen Rechtsschutz bearbeite ich Fälle aus dem Internetrecht mit Bezügen zum Markenrecht. Denn Markenrechte aus der Offlinewelt können auch Online verletzt werden.

Beispielsweise in folgenden Problemstellungen können wir für Sie tätig werden

Domains als Marke oder markenrechtlicher Konflikt

Ein Domainname kann selbst eine Marke sein und als Deutsche Marke oder Europäische Marke eingetragen werden. Umgekehrt kann ein Markeninhaber feststellen, dass ein Dritter eine Internetadresse nutzt, die identisch oder verwechselungsfähig mit seiner Marke ist. Hier stellt sich Frage, was geht vor? Das Markenrecht des Markenrechtsinhabers oder das (vielleicht) ältere Namensrecht oder Kennzeichenrecht an der Domain.

Unternehmenskennzeichen in Domains

Eine Domain, die zum Teil den Firmennamen eines Dritten beinhaltet, kann gegen das Namensrecht der Firma bzw. das Unternehmenskennzeichen der Firma verstoßen.

Markenrechtsverletzung durch Metatags

Die Verwendung von Metatags kann eine markenmäßige Benutzung und damit eine Markenverletzung darstellen.

Keyword Advertising & Markenrecht

Keywordadvertising kann eine Markenrechtsverletzung darstellen. Wird durch die Keywordkampagne nicht oder nur schwer erkennbar, ob die Waren tatsächlich vom Markeninhaber bzw. einem Dritten stammen, liegt eine Markenverletzung vor. Diese Art der Werbung kann auch unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten angreifbar sein. Wird mit den Keywords aber eine Werbung geschaltet, die eine Alternative zu den Markenprodukten darstellen, so ist die Kampagne unbedenklich.

Ausländische Webseiten mit Inlandsbezug

Markenverletzende ausländische Homepages können eine Markenverletzung im Inland darstellen, wenn die Inhalte auch hier abrufbar sind. Es kommt aber hier darauf an, dass die markenverletzenden Inhalte auch einen sog. „wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug“ haben.