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Marke anmelden – national, 
in der EU, international

Rechtsanwalt Peter Lee, LL.M. ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, spezialisiert im Markenrecht und berät Sie bei Markenanmeldungen in Deutschland, Europa und international.

Markenrecherche

Wir führen für Sie umfassende Markenrecherchen durch, um sicherzustellen, dass Ihre neuen Marken keine bestehenden Markenrechte verletzen. So können Sie Ihre Marke risikofrei etablieren.

Markenanmeldung

Wir bereiten Ihre Markenanmeldungen professionell vor und reichen sie für Sie bei den zuständigen nationalen und internationalen Markenämtern ein (z. B. DPMA, EUIPO, WIPO). So schützen Sie Ihre Marke optimal.

Markenstrategie

Wir beraten Sie umfassend bei der Entwicklung Ihrer Markenstrategie. Gemeinsam wählen wir den richtigen Markentyp und die passende Klassifizierung Ihrer Waren und Dienstleistungen, um Ihre Marke erfolgreich am Markt zu positionieren.

Wo benötigen Sie Markenschutz?

Wichtige Überlegungen zur geografischen Reichweite Ihrer Marke

Bevor Sie eine Marke anmelden, sollten Sie sich überlegen, in welchen geografischen Gebieten Sie Schutz benötigen. Der richtige Markenschutz hängt davon ab, wo Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen später vertreiben oder bewerben möchten. Es gibt verschiedene Optionen für die Anmeldung, je nachdem, ob Sie national, in der EU oder international tätig sein wollen:

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat seinen Sitz in München. Markenanmeldungen mit Schutz in Deutschland werden hier angemeldet und eingetragen. Für Marken, bei denen feststeht, dass eine Nutzung nur in Deutschland stattfinden wird, ist die Markenanmeldung beim DPMA die kostengünstigste und einfachste Art des Markenschutzes

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (=EUIPO) mit Sitz in Alicante, Spanien ist eine Agentur der Europäischen Union, die für die Eintragung der Unionsmarken  zuständig ist. Mit Eintragung einer Marke bei der EUIPO genießt man automatisch Schutz in der gesamten Europäischen Union von aktuell 28 (nach dem formalen Austritt von Großbritannien 27)  Ländern.

Für internationale Markenanmeldungen ist die die Weltorganisation für geistiges Eigentum (englisch: World Intellectual Property Organization = WIPO) in Genf, Schweiz zuständig. Allerdings gibt es keinen automatischen Markenschutz in allen Ländern weltweit. Zunächst muss man zumindest eine nationale Basisanmeldung z.B. in München beim DPMA vorweisen und anschließend Länder benennen, für die internationaler Markenschutz gewünscht wird, z.B. USA und Japan. Mit Partnerkanzleien in aller Welt begleiten wir unsere Mandanten bei Markenanmeldungen und Markenrechtsstreitigkeiten. Wir haben ein praxiserprobtes, internationales Netzwerk, mit dem wir die unterschiedlichen Rechtssysteme, Märkte und Kulturen abdecken – weltweit, z.B.: in Brasilien, Mexiko, USA, Kanada, Vietnam, Korea, Japan, Singapore, Indonesien, Thailand, Indien, Türkei, Russland.

Mit einer strategischen Entscheidung zum geografischen Schutz Ihrer Marke legen Sie den Grundstein für einen erfolgreichen Markenschutz, der zu Ihren Geschäftszielen passt.

Ablauf der Markenanmeldung im Überblick

Wir prüfen, ob identische oder ähnliche Marken bereits existieren, um spätere Konflikte und Widersprüche zu vermeiden.

Wir legen fest, für welche Produkte oder Dienstleistungen der Markenschutz gelten soll und ordnen diese den richtigen Klassen zu.

Die Anmeldung wird beim zuständigen Markenamt eingereicht und die amtlichen Gebühren entrichtet.

Das Amt prüft, ob gesetzliche Schutzhindernisse bestehen und ob das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis korrekt formuliert ist.

Die Anmeldung wird veröffentlicht; innerhalb einer Frist können Dritte Widerspruch einlegen.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird die Marke eingetragen und der Schutz offiziell begründet.

Der Markenschutz gilt zehn Jahre und kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden.

Welche Marke möchten Sie anmelden?

Für welche Produkte oder Dienstleistungen soll der Markenschutz gelten?

Unsere Aufgabe ist es, Sie bei der Auswahl der richtigen Produkte und Dienstleistungen zu unterstützen. Abhängig von der jeweiligen Situation können zahlreiche Waren durch die Marke geschützt werden, beispielsweise im Modebereich. In anderen Fällen, wie etwa bei Chemikalien, sind es nur wenige Produkte. Der rechtliche Begriff hierfür lautet: Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.

Widerspruch gegen die Markenanmeldung

Bevor eine Marke eingetragen wird, werden neue Anmeldungen veröffentlicht. Dadurch kann jeder Dritte einsehen, welche Marken neu angemeldet wurden (mit Ausnahme deutscher Marken, die erst nach der Eintragung veröffentlicht werden). Sollte sich ein Inhaber älterer Marken durch eine neue Anmeldung in seinen Rechten verletzt fühlen, kann er Widerspruch gegen die Eintragung einlegen.

Löschung einer Marke

Auch nach der Eintragung einer Marke besteht die Möglichkeit, diese durch eine Löschungs- oder Nichtigkeitsklage anzugreifen. Wir vertreten Markenanmelder und Markeninhaber regelmäßig in Widerspruchsverfahren und Löschungsklagen vor dem EUIPO oder dem DPMA.

Unsere Leistungen im Vorfeld einer Markenanmeldung

Folgende Schritte im Vorfeld einer Markenanmeldung sind unbedingt zu empfehlen und werden durch uns durchgeführt:

Identitätsrecherche

Wir recherchieren, ob es bereits ähnliche, ältere Markeneintragungen in den jeweiligen Waren- oder Dienstleistungsklassen gibt. Inhaber von ähnlichen, älteren Markeneintragungen können ebenfalls gegen die Anmeldung Widerspruch einlegen. Eine Ähnlichkeitsrecherche kann jedoch nicht alle ähnlichen Marken identifizieren, da bereits kleinste Änderungen oder bei bekannten Marken auch größere Änderungen eine Ähnlichkeit begründen können. Die Ähnlichkeitsrecherche dient daher einer Risikoabschätzung möglicher Widersprüche

Ähnlichkeitsrecherche

Wir recherchieren, ob es bereits ähnliche, ältere Markeneintragungen in den jeweiligen Waren- oder Dienstleistungsklassen gibt. Inhaber von ähnlichen, älteren Markeneintragungen können ebenfalls gegen die Anmeldung Widerspruch einlegen. Eine Ähnlichkeitsrecherche kann jedoch nicht alle ähnlichen Marken identifizieren, da bereits kleinste Änderungen oder bei bekannten Marken auch größere Änderungen eine Ähnlichkeit begründen können. Die Ähnlichkeitsrecherche dient daher einer Risikoabschätzung möglicher Widersprüche

Waren- bzw. Dienstleistungsverzeichnisses

Erstellung eines Waren- bzw. Dienstleistungsverzeichnisses betrifft einen wichtigen Teil der Vorbereitung einer Markenanmeldung. Denn die in der späteren Markeneintragung angegebenen Waren bzw. Dienstleistungen bestimmen gemeinsam mit der Marke den Umfang des Schutzes. Alle Waren und Dienstleistungen werden in 45 Klassen eingeteilt.  Es ist empfehlenswert, klassifizierte (bereits anerkannte) Waren oder Dienstleistungen zu benennen.

Verfahren einer Europäischen Markenanmeldung

Wenn die Recherche eine positive Eintragungsprognose ergibt, übernehmen wir die Anmeldung für Sie. Eine Europäische Markenanmeldung durchläuft folgende Schritte bis zur Eintragung:

Anmeldung und Zahlung der amtlichen Gebühren

die Anmeldung wird durch das EUTM erst nach Zahlung der Gebühren bearbeitet

Prüfung der Anmeldung durch das Amt – Dauer: ca. 2 Monate
Das Amt prüft, ob sog. absolute Schutzhindernisse der Eintragung entgegenstehen. Beispielsweise muss die angemeldete Marke Unterscheidungskraft haben. „Orangensaft“ als Marke für die Klasse 32 (alkoholfreie Getränke) würde das Amt sofort wegen fehlender Unterscheidungskraft bzw. des nur beschreibenden Charakters zurückweisen
Das Amt prüft insbesondere das bei der Anmeldung angegebene Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Sind einzelne Begriffe unklar oder einer falschen Klasse zugeordnet, kann es zu Änderungsvorschlägen oder Zurückweisungen kommen.
Das Amt prüft nicht, ob ältere identische oder ähnliche Markeneintragungen. Es ist Sache der Markeninhaber Markenanmeldungen zu überwachen und im Anmeldeverfahren durch Widerspruch anzugreifen.
Veröffentlichung der Anmeldung – Dauer: 3 Monate

Die Markenanmeldung wird veröffentlicht. Dritte können innerhalb von 3 Monaten Widersprüche einreichen

Eintragung – Dauer: ca. 2-3 Monate

ca. nach Ende der Widerspruchsfrist wird die Marke eingetragen, Die Eintragung wird veröffentlicht.

Gesamtdauer bis zur Eintragung

Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Eintragung beträgt ca. 7-8 Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Anmeldung im Wege des Fast-Track-Verfahrens durchgeführt werden, die Eintragung kann dann in weniger als 6 Monaten erfolgen