Wiederholungsgefahr beseitigen
Nur eine unterschriebene Unterlassungserklärung verhindert zukünftige Markenverletzungen zuverlässig.
Reichweite richtig bestimmen
Wir formulieren die Erklärung so, dass sie wirksam schützt – ohne unnötige Risiken oder Lücken.
Konsequenzen bei Nichtabgabe
Wird die Erklärung nicht abgegeben, setzen wir Ihre Rechte per Klage oder einstweiliger Verfügung durch.
Bedeutung der Unterlassungserklärung
Mit der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Verletzer einer Marke, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen. Im Falle eines erneuten Verstoßes wird eine Vertragsstrafe fällig. Durch die Unterzeichnung erkennt der Verletzer sowohl die Rechtsposition des Markeninhabers als auch die eigene Markenrechtsverletzung an.
Nur eine unterzeichnete Unterlassungserklärung lässt die sogenannte Wiederholungsgefahr entfallen. Das bedeutet: Ohne eine solche Erklärung besteht weiterhin ein rechtliches Schutzbedürfnis des Markeninhabers, was eine Klage oder eine einstweilige Verfügung nach sich ziehen kann.
Konsequenzen bei Nichtunterzeichnung
Wird die Unterlassungserklärung nicht oder nicht vollständig unterzeichnet, bleibt das Risiko weiterer Markenrechtsverletzungen bestehen. In diesem Fall kann der Markeninhaber mit einer Unterlassungsklage oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Verletzer vorgehen.
Inhalt der Unterlassungserklärung
Neben dem Unterlassungsversprechen enthält eine solche Erklärung oft weitere Verpflichtungen, insbesondere:
• Übernahme der Anwaltskosten des Markeninhabers
• Auskunftserteilung über frühere gleichgelagerte Verstöße, um mögliche Schadenersatzansprüche beziffern zu können
Perspektive des Markeninhabers
Für den Markeninhaber ist es wichtig, die Unterlassungserklärung möglichst weit zu fassen, um künftige Verstöße und Umgehungsversuche zu verhindern. Allerdings kann eine übermäßig strenge oder weitreichende Erklärung dazu führen, dass der Verletzer sie nicht unterschreibt.
In vielen Fällen ist es daher sinnvoll, sich auf das Notwendige zu beschränken, um eine schnelle Einigung zu erzielen und langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Da es sich letztlich um ein außergerichtliches Vertragsangebot handelt, kann der Markeninhaber den Inhalt flexibel an die jeweilige Situation anpassen.
Wir legen besonderen Wert darauf, keine Standardlösungen zu verwenden, sondern eine individuell auf Ihren Fall abgestimmte Strategie zu entwickeln.
Perspektive des vermeintlichen Verletzers
Verletzer sollten eine Unterlassungserklärung niemals ungeprüft unterzeichnen. Viele vorformulierte Erklärungen gehen über das gesetzlich erforderliche Maß hinaus und enthalten Verpflichtungen, die erheblich nachteilige Konsequenzen haben können.
Wichtige Punkte, die geprüft werden sollten:
- Vertragsstrafe: Oft ist eine Herabsetzung durch Verhandlungen möglich
- Schadenersatz: Es bestehen häufig Verhandlungsspielräume
- Anwaltskosten: Auch hier kann eine Reduzierung durch Vergleichsverhandlungen erreicht werden
Da mit der Unterzeichnung ein rechtlich bindender Vertrag mit zeitlich unbegrenzten Pflichten entsteht, ist eine genaue Prüfung unerlässlich. Wir beraten Sie umfassend über Ihre Optionen und helfen Ihnen, unnötige Verpflichtungen zu vermeiden.