E-Mail Icon: kanzlei@rechtsanwalt-lee.de
Phone Icon: Telefonnummer: +49 211 303 301-10

Die Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall geht es nicht nur um Blechschäden – sondern um Ihre Rechte. Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt ist, muss sich nicht allein mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen. Ein Anwalt schützt Ihre Ansprüche, sorgt für eine reibungslose Abwicklung und stellt sicher, dass Ihnen kein Cent entgeht. Die gute Nachricht: Die Kosten dafür trägt bei klarer Schuldfrage die Gegenseite.

Wer zahlt den Anwalt?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch Ihre Anwaltskosten. Sie gehören wie der Fahrzeugschaden oder die Kosten des Gutachtens zum Schadenersatz des Geschädigten.

Ihre Rechte durchsetzen

Ein Anwalt sichert Ihre Ansprüche und schützt Sie vor Kürzungen oder Verzögerungen durch die Versicherung. Wir rechnen unsere Kosten direkt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ab.

Erste Einschätzung

Lassen Sie Ihre Ansprüche von uns prüfen. Die erste Kontaktaufnahme ist kostenlos. Sie dient der Klärung des Sachverhalts – Gebühren entstehen nur nach vorheriger Absprache.

Wer zahlt die Anwaltskosten nach einem Unfall?

Wer trägt die Anwaltskosten bei einem Verkehrsunfall? Dies ist eine Frage, die sich viele Mandanten stellen. Die Unkenntnis hierüber ist auch ein häufiger Grund dafür, dass viele Geschädigte nach einem Autounfall keine anwaltliche Hilfe in Anspruch nahmen. Die Anwaltskosten des Geschädigten sind bei einem unverschuldeten Unfall jedoch von der gegnerischen Versicherung zu ersetzen und damit wie der Fahrzeugschaden, die Sachverständigenkosten und das Schmerzensgeld eine Schadenersatzposition. Die Anwaltskosten werden daher nach Abschluss unserer Tätigkeit direkt mit der Versicherung abgerechnet.

Die Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten nach einem Autounfall

Wenn man sich die Komplexität der heutigen Schadenregulierung, der tatsächlichen Regulierungserschwernis und die Vielfalt möglicher Ansprüche des Geschädigten vor Augen führt, benötigen Geschädigte bei der Beurteilung der Haftungslage, für das Wissen um seine Ansprüche und vor allem für deren sachgerechte Durchsetzung anwaltliche Hilfe. Die Beauftragung eines Anwalts durch den Geschädigten stellt daher keineswegs einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht dar. Die Rechtsprechung hat daher bereits vor über 10 Jahren festgestellt, dass Verkehrsunfälle prinzipiell geeignet sind, Streitigkeiten mit dem gegnerischen Versicherer zur Folge zu haben und es daher für den Geschädigten erforderlich ist, um einen solchen Streit auszuschließen, fachkundige, d.h. anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Klar ist auch: freiwillig zahlt keine Versicherung alle dem Geschädigten zustehenden Ansprüche vollständig und zeitnahe aus. Daher unser Tipp:

Lassen Sie Ihre Rechtslage nach einem Unfall unverbindlich von uns einschätzen. Die Erstkommunikation gehört für uns zur Sachverhaltsaufklärung und wird daher nur in absoluten Ausnahmefällen nach vorheriger Ankündigung berechnet.