Für Mitbewerber
Wir prüfen, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, und setzen Ihre Rechte gegen unlautere Werbung oder Nachahmung konsequent durch.
Für Abgemahnte
Sie haben eine Abmahnung nach dem UWG erhalten? Wir prüfen die Vorwürfe rechtlich fundiert und entwickeln eine klare Verteidigungsstrategie.
Verlässliche Einschätzung vorab
Ob Klage, Unterlassung oder Abwehr – wir beraten Sie frühzeitig zu Chancen, Risiken und Kosten.
Zwei Säulen des Wettbewerbsrechts
Das Wettbewerbsrecht wird durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – das UWG – geregelt und kann in zwei Bereiche aufgeteilt werden.
Schutz vor unlauterem Verhalten
Zum einen schützt das Wettbewerbsrecht das lautere, also das wettbewerbsrechtlich zulässige Verhalten. Unlautere geschäftliche Handlungen sind hingegen unzulässig, wenn sie geeignet sind, Mitbewerber, Verbraucher oder andere Marktteilnehmer spürbar zu beeinträchtigen.
Ergänzender Leistungsschutz bei Nachahmung
Zum anderen kann das Wettbewerbsrecht als sogenannter ergänzender Leistungsschutz neben Ansprüchen aus Markenrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht und Urheberrecht treten. Wettbewerbsrechtlich unzulässig sind z. B. Nachahmungshandlungen, wenn neben der Nachahmung weitere unlautere Merkmale erfüllt werden.