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Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht schützt nicht nur den fairen Markt, sondern auch Unternehmen und Verbraucher vor unlauteren Methoden. Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz berate und vertrete ich Mandanten im UWG – präventiv wie prozessual.

Für Mitbewerber

Wir prüfen, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, und setzen Ihre Rechte gegen unlautere Werbung oder Nachahmung konsequent durch.

Für Abgemahnte

Sie haben eine Abmahnung nach dem UWG erhalten? Wir prüfen die Vorwürfe rechtlich fundiert und entwickeln eine klare Verteidigungsstrategie.

Verlässliche Einschätzung vorab

Ob Klage, Unterlassung oder Abwehr – wir beraten Sie frühzeitig zu Chancen, Risiken und Kosten.

Zwei Säulen des Wettbewerbsrechts

Das Wettbewerbsrecht wird durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – das UWG – geregelt und kann in zwei Bereiche aufgeteilt werden.

Schutz vor unlauterem Verhalten

Zum einen schützt das Wettbewerbsrecht das lautere, also das wettbewerbsrechtlich zulässige Verhalten. Unlautere geschäftliche Handlungen sind hingegen unzulässig, wenn sie geeignet sind, Mitbewerber, Verbraucher oder andere Marktteilnehmer spürbar zu beeinträchtigen.

Ergänzender Leistungsschutz bei Nachahmung

Zum anderen kann das Wettbewerbsrecht als sogenannter ergänzender Leistungsschutz neben Ansprüchen aus Markenrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht und Urheberrecht treten. Wettbewerbsrechtlich unzulässig sind z. B. Nachahmungshandlungen, wenn neben der Nachahmung weitere unlautere Merkmale erfüllt werden.