E-Mail Icon: kanzlei@rechtsanwalt-lee.de
Phone Icon: Telefonnummer: +49 211 303 301-10

Einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung

Als erfahrene Kanzlei aus Düsseldorf beraten wir Urheber bei der schnellen Durchsetzung ihrer Rechte per einstweiliger Verfügung – und unterstützen auch bei der Abwehr einstweiliger Verfügungen im Urheberrecht.

Für Urheber

Wir formulieren wirksame Unterlassungserklärungen, die Ihre Urheberrechte effektiv sichern – mit Blick auf Vertragsstrafen, Auskunftsansprüche und Schadenersatz.

Für vermeintliche Verletzer

Wir prüfen, ob die Unterlassungserklärung rechtlich angemessen ist, und verhandeln erforderlichenfalls über Formulierungen, um unnötige Pflichten zu vermeiden.

Kostentransparenz

Bevor Kosten entstehen, klären wir Sie transparent über mögliche Gebühren und Handlungsoptionen auf – damit Sie rechtssicher entscheiden können.

Was ist eine einstweilige Verfügung im Urheberrecht?

Ein Urheber kann seine Rechte nach einer erfolglosen Abmahnung im Urheberrecht mit einer einstweiligen Verfügung weiterverfolgen. Eine erfolgreiche einstweilige Verfügung führt zu einem umgehenden Verbot urheberrechtsverletzender Handlungen.

Fristen für eine einstweilige Verfügung

Um eine einstweilige Verfügung erfolgreich zu erwirken, muss der Urheber bestimmte zeitliche Vorkehrungen treffen. Laut der Rechtsprechung kann eine einstweilige Verfügung nur innerhalb eines Zeitrahmens von etwa 4-6 Wochen nach Kenntnis des Urheberrechtsverstoßes erfolgreich erhoben werden.

Gerichtliche Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

Optimalerweise, zumindest aus Sicht der Urhebers, wird die einstweilige Verfügung durch das Gericht ohne mündliche Verhandlung erwirkt. D.h. das Gericht entscheidet, ohne dass der Verletzer Gelegenheit zur Gegendarstellung hat.

Vorläufigkeit der einstweiligen Verfügung

Die einstweilige Verfügung ist, wie bereits aus dem Wortlaut "einstweilig“, und damit nur vorläufig. Es kann im Nachgang eine Verletzungsklage bzw. Unterlassungsklage im Urheberrecht folgen. Ausnahme: die einstweilige Verfügung wird durch eine sogenannte Abschlusserklärung als finale Entscheidung akzeptiert.

Abmahnung und strafbewehrte Unterlassungserklärung

Üblicherweise wird im Urheberrecht zunächst eine Abmahnung mit einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung verschickt. Wird diese unverändert und fristgerecht unterschrieben, kann die einstweilige Verfügung zeitnah erlassen werden. Falls keine Abschlusserklärung des Verletzers erfolgt, kann der Urheber seine Rechte durch eine Verletzungsklage oder Unterlassungsklage weiterverfolgen.

Direkt zur einstweiligen Verfügung oder Klage?

Ein Urheber kann seine Rechte nach einer erfolglosen Abmahnung im Urheberrecht mit einer einstweiligen Verfügung weiterverfolgen. Eine erfolgreiche einstweilige Verfügung führt zu einem umgehenden Verbot urheberrechtsverletzender Handlungen.

Kosteninformationen und Transparenz

Wir informieren Sie im Vorfeld transparent über die anfallenden Kosten im Urheberrecht, bevor diese entstehen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne per Telefon, Fax oder E-Mail zur Verfügung.