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Nutzungsausfallentschädigung nach einem Autounfall

Als erfahrene Kanzlei für Verkehrsrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche nach einem Autounfall vollständig und rechtssicher geltend zu machen – dazu zählt auch die Nutzungsausfallentschädigung. Ob bei Reparatur oder Totalschaden: Wir beraten Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und klären transparent über Ihre Rechte und Pflichten auf.

Nutzungsausfall

Wir prüfen, ob und für welchen Zeitraum Sie Anspruch auf Nutzungsausfall haben – und unterstützen Sie bei der richtigen Nachweisdokumentation.

Totalschaden

Auch beim wirtschaftlichen Totalschaden können Sie Nutzungsausfall geltend machen. Wir begleiten Sie bei der Wiederbeschaffung und der Geltendmachung gegenüber der Versicherung.

Kostentransparenz

Vor jeder kostenpflichtigen Tätigkeit informieren wir Sie verständlich über den Ablauf, die zu erwartenden Kosten und Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall

Nutzungsausfall bzw. Nutzungsausfallentschädigung wird nach einem Unfall als Entschädigung dafür gezahlt, dass die Nutzung des Autos für einen vorübergehenden Zeitpunkt nicht möglich ist. Es ist wie der Fahrzeugschaden, die Sachverständigenkosten, Wertminderung und Schmerzensgeld eine Schadenersatzposition, die der gegnerische Fahrer/Halter bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu ersetzen haben. Der Geschädigt muss sich aber entscheiden: Entweder Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkostenersatz, beides geht nicht!

Voraussetzungen für den Nutzungsausfall

Nutzungsausfall bzw. Nutzungsausfallentschädigung wird nach einem Unfall als Entschädigung dafür gezahlt, dass die Nutzung des Autos für einen vorübergehenden Zeitpunkt nicht möglich ist. Es ist wie der Fahrzeugschaden, die Sachverständigenkosten, Wertminderung und Schmerzensgeld eine Schadenersatzposition, die der gegnerische Fahrer/Halter bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu ersetzen haben. Der Geschädigt muss sich aber entscheiden: Entweder Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkostenersatz, beides geht nicht!

Nutzungsausfall nach Reparatur

Nutzungsausfallentschädigung wird nur für die Dauer der Reparatur gezahlt, für deren Berechnung auf das unten angegebene Beispiel verwiesen wird. Als Nachweis der Reparatur dient entweder die Reparaturrechnung oder – falls die Reparatur in Eigenregie durchgeführt wird – eine sog. Nachbesichtigungsbescheinigung eines Sachverständigen. Daher kann es bei fiktiver Abrechnung keinen Nutzungsausfall geben. Wurden im Sachverständigengutachten 3 Tage für die Reparatur einkalkuliert, dauert die eigentliche Reparatur aber 6 Tage, so muss Nutzungsausfall für die 6 Tage gezahlt werden. In der Praxis dauert die Reparatur immer länger als die Kalkulation des Sachverständigen.

Nutzungsausfall bei Totalschaden

Bei einem Totalschaden, wird Nutzungsausfall für die Dauer der Wiederbeschaffung gezahlt. Also für die Zeit, die der Geschädigte benötigt, sich ein adäquates Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Es muss sich dabei keineswegs um einen Neuwagen handeln. Nachgewiesen wird die Ersatzanschaffung durch Vorlage des Kaufvertrages und der Zulassung (KFZ-Schein).

Wie wird Nutzungsausfall berechnet?

Grundlage für die Berechnung der Höhe des Nutzungsausfalls ist der beschädigte Fahrzeugtyp sowie dessen Alter. Hieraus wird das Fahrzeug in die Klassen A–L eingeteilt.

Gruppe A B C D E F G H I J K
Euro 23 29 35 38 43 50 59 65 79 119 175

Ein normaler Golf 1,4 Trendline, BJ 2008 wäre in Klasse C mit EURO 35 pro Tage eingruppiert. Eine Mercedes S-Klasse-AMG, S63, BJ 2016 wäre in Klasse L mit EURO 175 pro Tag eingruppiert.

Beispielrechnung einer Nutzungsausfallentschädigung

Für die korrekte Ermittlung des Nutzungsausfalls soll folgendes Beispiel dienen:

Unfalltag und erste Schritte

Unfall erfolgte am 09.03., an einem Freitag Vormittags um 10:00. Das Fahrzeug wird nach dem Unfall am gleichen Tag in eine Werkstatt verbracht. Der Sachverständige wird zur Unfallaufnahme noch am gleichen Tag beauftragt.

Begutachtung durch Sachverständigen

Der Sachverständige kann aber erst am Mo, 12.03. zur Begutachtung erscheinen.

Zustellung des Gutachtens

Der Geschädigte erhält das Gutachten erst am Di., 13.03. nachmittags um 16:00 vom Sachverständigen per Email zugeschickt.

Zeitraum der Schadenermittlung

Damit beträgt der Schadenermittlungszeitraum, der zu dem Nutzungsausfall hinzugehört, bereits vom 09.03.–13.03. und damit 5 Tage.

Fahrzeugreparatur beginnt

Der Geschädigte bringt dann das Fahrzeug am 27.03. in die Werkstatt zur Reparatur. Er erhält das Fahrzeug am 31.03. um 17:00 fertig zurück.

Reparaturdauer als Nutzungsausfall

Damit beträgt der Schadenbeseitigungszeitraum ebenfalls 5 Tage (27.03.–31.03.).

Fazit: Werden Schadenermittlungszeitraum und Schadenbeseitigungszeitraum addiert, ergeben sich folglich insgesamt 10 Tage an Nutzungsausfall!

Beachte: Liegt der Schaden im Bereich eines Totalschadens kann zusätzlich noch Nutzungsausfall für einen sog. Überlegungszeitraum geltend gemacht werden.