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Kosten im Designrecht

Transparente und nachvollziehbare Kosten sind uns besonders wichtig. Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Designrecht informieren wir Sie vor jeder Beauftragung offen über Honorargrundlagen, Abrechnungsarten und etwaige Kostenrisiken – damit Sie rechtssicher planen können.

Festpreise bei Anmeldung

Für die Anmeldung von Designs bieten wir transparente Festpreise – damit Sie Ihre Schutzstrategie sicher kalkulieren können.

Kostentransparenz bei Verfahren

Ob Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Klage: Wir klären Sie offen über Gebühren nach Streitwert oder Stundenhonorar auf.

Verlässliche Einschätzung vorab

Gerne erhalten Sie von uns eine erste realistische Einschätzung – schnell, verbindlich und ohne versteckte Kosten.

Pauschalhonorar bei Designanmeldungen

Bei der Anmeldung von Geschmackmustern oder Designs arbeiten wir in der Regel nach einem fest vereinbarten Pauschalhonorar.

Abmahnung, Verfügung oder Klage – wie wird abgerechnet?

Abrechnung nach RVG oder Stundenhonorar

Bei Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen oder Klageverfahren werden wir aufgrund eines Stundenhonorars, in der Regel aber auf Basis eines Streitwertes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz tätig.

Kostenklarheit vor Mandatserteilung

In jedem Fall legen wir großen Wert auf volle Transparenz der Kosten – und zwar bevor diese entstehen.

Fragen Sie uns, wenn Sie eine Einschätzung vorab im Geschmacksmusterrecht/Designrecht wünschen. Nehmen Sie dazu unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt mit uns auf.