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Wiederbeschaffungswert nach einem Autounfall

Als erfahrene Kanzlei für Verkehrsrecht beraten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – insbesondere zur Berechnung von Wiederbeschaffungswert und Restwert nach einem Unfall.

Für Geschädigte

Wir prüfen die Berechnungen von Gutachtern und Versicherungen – und setzen Ihre Ansprüche auf faire Entschädigung durch.

Bei Streitfällen

Wir vertreten Sie, wenn es um fehlerhafte Restwertangebote, Restwertbörsen oder überhöhte Abzüge geht.

Kostentransparenz

Vor jeder rechtlichen Maßnahme informieren wir Sie offen über mögliche Kosten und Risiken.

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet den Marktwert des Fahrzeugs im Zeitpunkt des Autounfalls. Es handelt sich um den Wert, den der Fahrzeugbesitzer aufwenden müsste, um auf dem Gebrauchtwagenmarkt ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. Von dem Wiederbeschaffungswert zu unterscheiden ist der sog. Restwert. Der Restwert bezeichnet den Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall, also im verunfallten Zustand. Denn auch stark beschädigte Fahrzeuge besitzen aufgrund der nicht beschädigten Teile einen gewissen Wert, der höher liegt als der reine „Schrott-Wert“.

Ermittlung von Wiederbeschaffungswert und Restwert

Wiederbeschaffungswert und Restwert werden nur durch Sachverständige im Rahmen eines Sachverständigengutachtens ermittelt. Kostenvoranschläge berechnen dagegen lediglich die reine Reparatur und sind daher nicht geeignet, Wiederbeschaffungswert und Restwert nach einem Unfall zu ermitteln.

Der Wiederbeschaffungswert wird durch entsprechende Recherchen des Sachverständigen auf dem Gebrauchtwagenmarkt ermittelt. Für die korrekte Ermittlung des Restwertes muss der Sachverständige bzw. Gutachter mindestens 3 konkrete, regionale Angebote benennen können.

Rechte des Geschädigten beim Restwert

Wiederbeschaffungswert und Restwerte spielen nur dann eine Rolle, wenn ein Totalschaden nach einem Autounfall in Betracht kommt. Der Geschädigte hat bei einem Totalschaden nämlich mindestens Anspruch auf Zahlung der Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Restwertangebote der Versicherung

Versicherungen versuchen diese Differenz zu verkleinern, in dem sie andere, höhere Restwerte aufgrund von Restwertangeboten aus Restwertbörsen abgeben. Dabei wird das beschädigte Fahrzeug in eine Restwertbörse eingestellt. Anbieter aus ganz Deutschland können diese Börse einsehen und dann Angebote abgeben. Das Höchstgebot liegt dann oft über dem regionalen Restwertangebot aus dem Sachverständigengutachten.

Der Geschädigte kann jedoch sofort nach Erhalt „seines“ Sachverständigengutachtens auf Grundlage des dort aufgeführten Restwertes sein Fahrzeug veräußern. Es muss nicht darauf warten, ob überhaupt und in welcher Höhe ein Restwertangebot der gegnerischen Versicherung abgegeben wird. Wird ein solches aber von der gegnerischen Versicherung abgegeben und ist das Fahrzeug noch nicht zum Restwertangebot nach Gutachten verkauft, so ist dieses höhere Restwertangebot der Versicherung bindend.