Für Urheber
Wir prüfen, ob die strafbewehrte Unterlassungserklärung korrekt formuliert ist und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Für vermeintliche Verletzer
Wir prüfen, ob die Unterlassungserklärung über das notwendige Maß hinausgeht und verhandeln gegebenenfalls Vertragsstrafen und Anwaltskosten zu Ihren Gunsten.
Kostentransparenz
Wir informieren Sie im Voraus über die anfallenden Kosten und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung, um eine faire und transparente Lösung zu finden.
Unterlassungserklärung bei einer Urheberrechtsverletzung
Einer Abmahnung im Urheberrecht ist stets eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Deren Unterzeichnung führt zu einem Unterlassungsversprechen des Unterzeichners. Erneute Verstöße gegen das Urheberrecht führen dann zu empfindlichen Vertragsstrafen.
Eine Abmahnung ist im Urheberrecht keinesfalls zwingend. Der Urheber kann auch sofort mit gerichtlichen Schritten beginnen.
Bedeutung der strafbewehrten Unterlassungserklärung
Die Verletzung eines Urheberrechtes wird anerkannt. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung im Urheberrecht sollte nie ohne anwaltliche Prüfung unterzeichnet werden.
Gefahren einer abgeänderten Unterlassungserklärung
Die Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung führt dazu, dass für eine weitere Klage kein Raum mehr ist. Wird die Unterlassungserklärung durch den Verletzer abgeändert und dann unterschrieben, besteht umgekehrt die Gefahr, dass der Urheber mit einer Unterlassungsklage bzw. Verletzungsklage im Urheberrecht weitermacht, da dessen Unterlassungserklärung nicht im gewünschten Umfang unterzeichnet wurde.
Verpflichtungen aus der strafbewehrten Unterlassungserklärung
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung im Urheberrecht enthält auch die Verpflichtung des Verletzers, die Anwaltskosten des Urhebers zu übernehmen. Außerdem verpflichtet sich der Verletzer zur Erteilung von Auskünften über seine Handlungen. Diese Auskünfte sollen der Bemessung eines Schadenersatzes im nächsten Schritt dienen.
Sicht des Urhebers: Die richtige Formulierung der Unterlassungserklärung
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte so viele Verletzungshandlungen wie möglich erfassen, damit jede Urheberrechtsverletzung künftig ausgeschlossen ist. Eine zu „komplizierte“ Unterlassungserklärung kann hingegen dazu führen, dass der Verletzer die Erklärung nicht unterzeichnet, sich anwaltlichen Rat einholt oder in geänderter Form unterschrieben zurückreicht. Dann müsste der Urheber seine Rechte mit einer Verletzungsklage bzw. Unterlassungsklage fortführen. Es muss daher genau in Zusammenarbeit mit dem Urheber unter Berücksichtigung dessen Interessen prognostiziert werden, welcher Inhalt der Erklärung zu der effektivsten Durchsetzung führt.
Sicht des Verletzers: Warum eine anwaltliche Prüfung wichtig ist
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten haben, sollten Sie eine Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung unterschreiben. Oft sind die Unterlassungserklärungen bewusst über das gesetzliche Mindestmaß hinaus gefasst. Das heißt, Sie würden einen Vertrag unterschreiben, der Ihnen mehr aufbürdet als nötig.
Vertragsstrafeformulierungen, Anwaltskosten und Schadenersatz können oft im Wege der Verhandlung herabgesetzt bzw. zu Ihren Gunsten angepasst werden.