Für Anfechtende
Wir prüfen, ob ein bestehendes Design angreifbar ist, recherchieren zum Stand der Technik und erheben Nichtigkeitsklage bei Gericht oder stellen Löschungsantrag beim Amt.
Für Designinhaber
Wir verteidigen Ihre Eintragung gegen Angriffe durch Dritte – mit stichhaltiger Argumentation zur Neuheit und Eigenart Ihres Designs.
Sicherheit durch Recherche
Wir führen Vorabrecherchen durch, um die Erfolgsaussichten einer Klage oder Verteidigung realistisch einzuschätzen – fundiert und transparent.
Was bedeutet eine Nichtigkeitsklage im Designrecht?
Die Nichtigkeitsklage folgt dem einfachen Grundsatz: Ohne Schutzrecht keine Schutzmöglichkeit. Wird also das Geschmacksmuster/Design für nichtig erklärt, so kann der Inhaber hieraus keine Rechte (mehr) herleiten.
Wann und wie wird eine Nichtigkeitsklage eingesetzt?
Ein Geschmacksmuster kann nur durch eine Klage für nichtig erklärt werden, in der Regel wird die Nichtigkeitsklage als Reaktion des vermeintlichen Verletzers auf eine Klage gegen ihn wegen Geschmacksmusterverletzung erhoben.
Alternative zur Klage: Löschungsantrag beim Amt
Dagegen kann ein eingetragenes Design wie eine Marke auch durch einen förmlichen Antrag beim Marken- und Patentamt auf Löschung aus dem Register gelöscht werden.
Wann ist ein Design nichtig?
Gleich ob durch Klage oder Antrag, die Nichtigkeit kann nur dann erklärt werden, wenn der Beweis geführt werden kann, dass das Geschmacksmuster (das eingetragene Design) im Zeitpunkt der Anmeldung nicht neu war bzw. keine Eigenart besaß. Hierzu sind umfangreiche Recherchen erforderlich.