Abmahnung im Designrecht

Wenn Sie Inhaber von geschützten Geschmacksmustern bzw. eingetragenen Designs sind, sollten Sie Ihre wertvollen Rechte gegen Nachahmer verteidigen und zunächst im Wege der Abmahnung vorgehen.

Die Abmahnung im Geschmacksmusterrecht/Designrecht ist ein außergerichtlicher Versuch zu einer Einigung zu gelangen. Dem Verletzer wird im Wege der Abmahnung sein Rechtsverstoß deutlich gemacht. Unterzeichnet er die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung, so kommt dadurch ein Vertrag zustande. Nach diesem Vertrag verspricht der Verletzer, das Geschmacksmuster/Design nicht weiter zu verletzen. Der Verletzer hat auch die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts zu tragen.

Entscheidend ist die Beurteilung, ob die Verletzungsform noch in den Schutzbereich des Geschmacksmusters/Designs fällt oder ob es sich um eine zulässige Abwandlung handelt.

Fragen Sie uns

  • wenn Sie Nachahmungen Ihrer Geschmacksmuster/Ihres Designs entdecken. Wir erklären Ihnen, wie gegen Verletzer vorgegangen werden kann
  • wenn Sie eine Abmahnung wegen Geschmacksmusterverletzung, Verletzung eines Designs erhalten haben. Bereits leichte Abwandlungen des geschützten Musters/Designs können
  • unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung und reagieren Sie innerhalb vorgegebener Fristen, ansonsten kann eine einstweilige Verfügung drohen