MArkenschutz
Markenanmeldungen-Markenrecht-Düsseldorf

Rechtsanwalt Peter Lee, LL.M. ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und berät Sie bei der Anmeldung und Verteidigung von Marken

Abmahnung im Markenrecht

In einer Abmahnung beschreibt der Markeninhaber die gegnerische Verletzungshandlung, also die Markenverletzung, unter Hinweis auf eigene Markenrechte und gibt dem Verletzen die außergerichtliche Gelegenheit zur Streitbeilegung. EinerAbmahnung im Markenrecht ist in der Regel eine strafbewerte Unterlassungserklärung beigefügt. Erst die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung führt zur Streitbeilegung. Wird die Unterlassungserklärung nicht fristgerecht und im vorformulierten Umfang unterzeichnet zurückgereicht, kann der Markeninhaber mit den gerichtlichen Mitteln der einstweiligen Verfügung und der Verletzungs-/ Unterlassungsklage weiter gegen den Verletzer vorgehen.

Eine Abmahnung ist im Markenrecht keinesfalls zwingend. Der Markeninhaber kann auch sofort mit gerichtlichen Schritten beginnen.

UNSERE TÄTIGKEIT FÜR MARKENINHABER

Wenn Sie als Markeninhaber einen potentiellen Nachahmer bzw. Verletzer ausgemacht haben, werden wir zunächst prüfen, welche Verletzungshandlung vorliegt und ob eine verwechselungsfähige Markenbenutzung in Betracht kommt und welche Risiken bei der aktiven Verfolgung Ihrer Rechte bestehen können. Wir entwickeln dann gemeinsam mit Ihnen eine abgestimmte Strategie gegen den Verletzer und gehen konsequent gegen alle Verletzungshandlungen vor. Entstehende Kosten sind letztlich vom Verletzer zu tragen.

UNSERE TÄTIGKEIT FÜR VERMEINTLICHE VERLETZER

Wenn Sie von einem Markeninhaber abgemahnt oder verklagt worden sind, werden wir zunächst prüfen, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt. Möglicherweise handelt es sich um eine nicht verwechselungsfähige und damit zulässige „Abwandlung“ einer Marke. Auch ist es denkbar, dass gegen die Marke eine Nichtigkeitsklage eingereicht werden kann oder dass mit dem Markeninhaber vergleichsweise eine Abgrenzungsvereinbarung vereinbart werden kann.

Wir raten in jedem Falle dringend davon ab, Unterlassungserklärungen ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben.

Über anfallende Kosten informieren wir Sie, bevor diese entstehen und zwar so transparent wie möglich. Gerne stehen wir für weitere Fragen per Telefon, Fax oder Email zur Verfügung.