Urheberrecht
Urheberrecht Düsseldorf

Rechtsanwalt Peter Lee, LL.M. ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und bietet Ihnen individuelle Beratung und Hilfe im Urheberecht.

Abmahnung im Urheberrecht

Mit einer Abmahnung im Urheberrecht gibt der Urheber eines Werkes einem Verletzer die außergerichtliche Gelegenheit zur Streitbeilegung. In der Abmahnung wird die Verletzungshandlung aufgeführt. Einer Abmahnung im Urheberrecht ist in der Regel eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Erst die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung führt zur Streitbeilegung. Wird die Unterlassungserklärung nicht fristgerecht und im vorformulierten Umfang unterzeichnet zurückgereicht, kann der Urheber mit den gerichtlichen Mitteln der einstweiligen Verfügung und der Verletzungs-/Unterlassungsklage weiter gegen den Verletzer vorgehen.

Eine Abmahnung ist im Urheberrecht keinesfalls zwingend. Der Urheber kann auch sofort mit gerichtlichen Schritten beginnen.

Unsere Service für Urheber

Wenn Sie als Urheber von Texten, Kompositionen, Graphiken oder Bildern u.ä. einen potentiellen Nachahmer bzw. Verletzer ausgemacht haben, werden wir zunächst prüfen, ob Ihr Werk urheberrechtsfähig ist und Abwandelungen bzw. Übermahmen des Verletzers eine Verletzung von Urheberrechten bedeuten. Wir entwickeln dann gemeinsam mit Ihnen eine abgestimmte Strategie gegen den Verletzer und gehen konsequent gegen alle Verletzungshandlungen vor.

Ausgehend von ihrem Interesse werden wir den Schwerpunkt Ihrer Ansprüche auf einen optimierten Schadenersatz oder der weiteren Unterlassung der Verletzungshandlung legen. Wir legen Wert auf eine transparente Kostenstruktur und zwar vor Beginn jeder gebührenauslösenden Tätigkeit.

Über anfallende Kosten informieren wir Sie daher, bevor diese entstehen und zwar so transparent wie möglich. Grundsätzlich gilt: der Verletzer hat alle anfallenden Kosten zu ersetzen.

Unser Service für vermeintliche Verletzer

Wenn Sie ein Abmahnung im Urheberrecht erhalten haben oder verklagt worden sind, werden wir zunächst prüfen, ob das geltend gemachte Werk tatsächlich urheberrechtsfähig ist und ob die geltend gemachten Ansprüche inhaltlich und vom ihrem Umfang gesetzeskonform sind. Denn viele Urheber fordern mehr als ihnen eigentlich nach dem Urheberrecht zusteht.

Wir prüfen vor allem, ob der geltend gemachte Schadenersatz in der Höhe rechtmäßig und ob die geltend gemachten Unterlassungsansprüche nicht zu weit gehen und damit nachteilhaft sind.

Wir raten dringend davon ab, Unterlassungserklärungen im Urheberrecht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben.

Über anfallende Kosten informieren wir Sie, bevor diese entstehen und zwar so transparent wie möglich. Gerne stehen wir für weitere Fragen bei Abmahnungen oder Klagen im Urheberecht per Telefon, Fax oder Email zur Verfügung.