Urheberrecht
Urheberrecht Düsseldorf

Rechtsanwalt Peter Lee, LL.M. ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und bietet Ihnen individuelle Beratung und Hilfe im Urheberecht.

Bilderklau, Veränderungen und Verfälschungen von Fotos

Bilderklau, Veränderung oder Verfälschungen ist die wohl häufigste Urheberrechtsverletzung. Denn jedes Foto wird durch das Urheberrecht geschützt. Daher löst auch jede unbefugte Nutzung eines Fotos Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche aus.

Das „einfache“ Foto, also der typische Alltagsschnappschuss ist im Urheberrecht nach § 72 UrhG als Lichtbild geschützt. Die mit künstlerischem Anspruch gefertigte Fotographie ist im Urheberrecht als Lichtbildwerk nach § 2 I Nr. 5 UrhG im geschützt. Der Zusatz „Werk“ signalisiert, dass für das Lichtbildwerk eine persönliche, geistige Schöpfung erforderlich sein muss.

Wird also ein Foto, gleich ob der Alltagsschnappschuss oder eine anspruchsvolle Fotographie, ohne Genehmigung des Fotographen als Plagiat verwendet, so hat der Fotograph u.a. einen Schadenersatzanspruch.

Bei der Bemessung der Höhe des Schadenersatzes bei Bilderklau wird in der Regel von einer Lizenzanalogie ausgegangen. D.h. der Urheber wird soll so gestellt werden, als wenn er eine Lizenz eingeräumt hätte. Die Höhe der Lizenz wiederum wird in der Regel nach Honorar-Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) bemessen.

Folgende Faktoren können die Höhe des Schadenersatzes im Urheberrecht bei Bilderklau beeinflussen:

  • Art der Nutzung (Tageszeitung, E-paper, Fachzeitschrift, PR-Foto)
  • Abbildungsgröße
  • Abbildungsdauer
  • Benennung des Fotographen ja/nein

Neben dem Bilderklau, also dem Plagiieren von Fotos oder Gemälden, kann eine Verletzung von Urheberrechten auch in einem Verfälschen bzw. unbefugten Verändern von Fotos bestehen.

Hier ist zunächst zu prüfen, ob es sich um eine freie und damit zulässige Bearbeitung nach § 24 UrhG handelt oder um eine unzulässige Bearbeitung oder Umgestaltung nach § 23 UrhG.

Denn unter Umständen kann eine aufwendige Bearbeitung eines Fotos wiederum eine eigene Schöpfung sein.