Rechtsanwalt für Designrecht

Geschmacksmuster schützen die äußerliche Form von Gegenständen, also deren Design vor unbefugten Nachahmungen. Geschützt wird die ästhetische Erscheinung nicht deren technische Funktion. An Grundformen (Vierecke, Kreise u.ä.), natürlichen Formen oder bereits vorhandenen Gestaltungen kann kein Geschmacksmuster entstehen.

Ein Geschmacksmuster kann nur an neuen Erscheinungen entstehen. Geschmacksmuster entstehen durch Eintragung in ein Register oder durch Veröffentlichung und bieten Schutz nur für das Gebiet, für das sie eingetragen bzw. in dem sie veröffentlich worden sind.

Es gibt folgende Geschmachsmuster Eintragungen:

  • nationale, Deutsche Geschmacksmuster
  • Europäische Gemeinschaftsgeschmacksmuster
  • internationale Geschmacksmuster und
  • nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Für (mögliche) Inhabern von Geschmacksmustern

Wir beraten Designer und Firmen bei dem Schutz ihrer Entwürfe durch Anmeldung und Eintragung von Geschmacksmustern. Schutz durch Geschmacksmuster muss auch oft durch eine ganzheitliche Betrachtung erörtert werden, da manche Entwürfe auch Patentrechtlich, Urheberrechtlich oder Markenrechtlich relevant sein können. Werden bestehende Geschmacksmuster durch Dritte verletzt, vertreten wir Geschmacksmusterinhaber durch konsequente Verfolgung im Wege der Abmahnung, einstweiligen Verfügung oder Klage.

Für vermeintliche Verletzer

Wird einem Mandanten durch eine Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Klage im Geschmacksmusterrecht vorgeworfen, Geschmacksmuster verletzt zu haben, so prüfen wir zunächst eingehend, ob überhaupt eine Geschmacksmusterverletzung vorliegt. Zwei Dinge sind dabei wesentlich. Handelt es sich nicht um eine 1 zu 1 Übernahme eines Geschmacksmusters (Plagiat), so können bereits einfachste Abwandlungen den ästhetischen Gesamteindruck des Geschmacksmusters entfallen lassen. Der Schutzumfang des Geschmacksmusters ist daher der Verletzungsform gegenüber zustellen. Zum anderen ist zu prüfen, ob das Geschmacksmuster überhaupt neu ist. Gab es ähnliche Formen bzw. Schöpfungen bereits vor der Anmeldung des Geschmacksmusters, kann dies einer Verletzung entgegenstehen.

Über anfallende Kosten im Markenrecht informieren wir Sie, bevor diese entstehen und zwar so transparent wie möglich. Gerne stehen wir für weitere Fragen im Markenrecht bei Abmahnungen oder Markenanmeldungen per Telefon, Fax oder Email zur Verfügung.