Geschmacksmusterverletzungen im Internet

Das Internet als Vertriebsweg hat gedruckte Kataloge zur Produktauswahl und Produktpräsentation überwiegend ersetzt. Durch Geschmackmuster geschützte Ware kann daher weltweit vertrieben werden. Auch hier gelten die Grundsätze die zu Marken und Internet und Patente und Internet dargestellt wurden.

Wir werden bei Fragestellungen zu Internetstreitigkeiten und Geschmacksmustern z.B. in folgenden Fallgestaltungen für unsere Mandanten tätig:

  • eine Geschmacksmusterverletzung kann bereits dann vorliegen, wenn geschützte Ware im Internet zum Kauf angeboten wird
  • kann der Internetinhalt in Deutschland abgerufen werden, kann ein Anbieten als Verletzung auf einer Homepage mit der Topleveldomain „.com“ ausreichen. Es kann auch ausreichen, wenn die Hompage auf Englisch gehalten ist.