Urheberrecht
Urheberrecht Düsseldorf

Rechtsanwalt Peter Lee, LL.M. ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und bietet Ihnen individuelle Beratung und Hilfe im Urheberecht.

Einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung

Ein Urheber kann seine Rechte nach einer erfolglosen Abmahnung im Urheberrecht mit einer einstweiligen Verfügung weiterverfolgen. Eine erfolgreiche einstweilige Verfügung führt zu einem umgehenden Verbot urheberrechtsverletzender Handlungen.

Um eine erfolgreich eine einstweilige Verfügung zu bekommen, muss der Urheber entsprechende Vorkehrungen vor allem in zeitlicher Hinsicht treffen. Nach der Rechtsprechung kann eine einstweilige Verfügung nur in einem Zeitraum von ca. 4-6 Wochen ab Kenntnis des Urheberrechtsverstoßes erfolgreich erhoben werden.

Optimalerweise, zumindest aus Sicht der Urhebers, wird die einstweilige Verfügung durch das Gericht ohne mündliche Verhandlung erwirkt. D.h. das Gericht entscheidet, ohne dass der Verletzer Gelegenheit zur Gegendarstellung hat.

Die einstweilige Verfügung ist, wie bereits aus dem Wortlaut ersichtlich einstweilig“, und damit nur vorläufig. Es kann im Nachgang eine Verletzungsklage bzw. Unterlassungsklage im Urheberrecht folgen. Ausnahme: die einstweilige Verfügung wird durch eine sog. Abschlusserklärung als finale Entscheidung akzeptiert.

Üblicherweise wird im Urheberrecht zunächst mit einer Abmahnung nebst vorformulierter, strafbewehrter Unterlassungserklärung gegen den Verletzer vorgegangen. Wird diese unverändert und innerhalb der gesetzten Frist unterschrieben, so kann eine einstweilige Verfügung zeitnah erfolgen. Wird die einstweilige Verfügung im Urheberrecht durch das Gericht erlassen und kommt es nicht zu einer Abschlusserklärung des Verletzers, so kann der Urheber seine Rechte mit einer Verletzungsklage bzw. Unterlassungsklage weiterverfolgen.

Abhängig von dem Sachverhalt kann es auch empfehlenswert sein, ohne Abmahnung sofort zur einstweiligen Verfügung überzugehen oder zu Klage, ohne vor eine Abmahnung im Urheberrecht zu versenden.

Über anfallende Kosten im Urheberrecht informieren wir Sie, bevor diese entstehen und zwar so transparent wie möglich. Gerne stehen wir für weitere Fragen per Telefon, Fax oder Email zur Verfügung.