Anmeldung Geschmacksmuster in Europa
Für Mandanten, die Ihre Produkte nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland anbieten und vertreiben wollen, bietet es sich an, ein Europäisches Gemeinschaftsgeschmacksmuster anzumelden. Das zuständige Amt hierfür ist das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt –kurz HABM- mit Sitz in Alicante, Spanien.
Ab dem Anmeldetag wird das Europäische Gemeinschaftsgeschmacksmuster nach Eintragung für 5 Jahre geschützt. Der Schutz kann maximal auf 25 Jahre ausgeweitet werden.
Der Vorteil eines Europäischen Gemeinschaftsgeschmacksmusters liegt darin, dass es nach einem einzigen Anmeldevorgang einem einzigen Rechtssystem in 27 EU-Staatem unterliegt. Das Europäische Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist auch in der Anmeldung und der Verlängerung wesentlich Kostengünstiger als mehrere einzelne nationale Geschmacksmuster.
Wie beim Nationalen, Deutschen Geschmacksmuster bzw. Design gilt auch hier: Das HABM prüft nur die formellen und nur eingeschränkt sachliche Voraussetzungen einer Anmeldung. Die Voraussetzungen der Neuheit und das Bestehen einer Eigenart werden erst in einer Verletzungsklage bzw. in einer Nichtigkeitsklage geprüft. Das System ist dem der Europäischen Gemeinschaftsmarke vergleichbar.
Über anfallende Kosten einer Geschmacksmusteranmeldung informieren wir Sie, bevor diese entstehen und zwar so transparent wie möglich. Gerne stehen wir für weitere Fragen per Telefon, Fax oder Email zur Verfügung.