Kosten im Designrecht

Bei der Anmeldung von Geschmackmustern oder Designs arbeiten wir in der Regel nach einem fest vereinbarten Pauschalhonorar.

Bei Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen oder Klageverfahren werden wir aufgrund eines Stundenhonorars, in der Regel aber auf Basis eines Streitwertes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz tätig.

In jedem Fall legen wir großen Wert auf volle Transparenz der Kosten und zwar bevor diese entstehen.

Fragen Sie uns, wenn Sie ein Einschätzung vorab von uns im Geschmacksmusterrecht/Designrecht wünschen. Nehmen Sie dazu unkompliziert per Email oder Telefon Kontakt mit uns auf.