Nichtigkeitsklage im Designrecht

Die Nichtigkeitsklage folgt dem einfachen Grundsatz: Ohne Schutzrecht keine Schutzmöglichkeit. Wird also das Geschmacksmuster/Design für nichtig erklärt, so kann der Inhaber hieraus keine Rechte (mehr) herleiten.

Ein Geschmackmuster kann nur durch eine Klage für nichtig erklärt werden, in der Regel wird die Nichtigkeitsklage als Reaktion des vermeintlichen Verletzers auf eine Klage gegen ihn wegen Geschmacksmusterverletzung erhoben.

Dagegen kann ein eingetragenes Design wie eine Marke auch durch einen förmlichen Antrag beim Marken- und Patentamt auf Löschung aus dem Register gelöscht werden.

Gleich ob durch Klage oder Antrag, die Nichtigkeit kann nur dann erklärt werden, wenn der Beweis geführt werden kann, dass das Geschmacksmuster (das eingetragene Design) im Zeitpunkt der Anmeldung nicht neu war bzw. keine Eigenart besaß. Hierzu sind umfangreiche Recherchen erforderlich.