Offene Forderungen, Vollstreckung ausländischer Urteile

Offene Forderungen, Vollstreckung ausländischer Urteile

Offene Forderungen aus unbezahlten Rechnungen oder Schadenersatz sind für Unternehmen nicht nur ärgerlich, sondern können auch zu betriebswirtschaftlichen Problemen führen. Denn es handelt sich letztlich um „cash“, das fehlt. Die außergerichtliche Geltendmachung offener Forderung und deren gerichtliche Durchsetzung -nötigenfalls im Wege der Zwangsvollstreckung ist eine unserer Kernaufgaben in der tagtäglichen Praxis. Wir vertreten ständig Unternehmen in allen möglichen Forderungsfragen. Eine unserer „Spezialitäten“ ist das Durchsetzung ausländischer Forderungen oder genauer gesagt, Forderungen ausländischer Unternehmen in Deutschland bzw. die Durchsetzung ausländischer Urteile in Deutschland. Typischerweise kommen Mandanten in folgenden Konstellationen zu uns:

  • der Kunde hat die bestellte Ware vollständig und ordnungsgemäß erhalten, aber zahlt trotz mehrfacher Aufforderung nicht
  • es wurde eine speziell nach Kundenwünschen konstruierte Maschine bestellt, für deren Kaufpreis 50% in Vorkasse gezahlt wurde. Die Maschine wird aber nicht geliefert
  • der Kunde hat die Ware erhalten, hält aber die Zahlung wegen angeblicher Mängel zurück.
  •  im Ausland wurde bereits ein Urteil erstritten, das in Deutschland vollstreckt werden muss

Forderungsbeitreibung: was ist das genau?

Jeder, der eine Rechnung schreibt, möchte, dass der Empfänger diese zeitnah ausgleicht. Denn der Rechnungssteller hat den Geldeingang zu bestimmten Zeitpunkten einkalkuliert und verplant. Der „cash-flow“ ist daher wesentliche Voraussetzung des unternehmerischen Erfolgs.

Was nützt es, wenn man die besten Produkte und sehr gute Verkäufer hat, aber das Geld nicht oder nicht rechtzeitig wieder reinkommt? Nicht alle Käufer bzw. Schuldner halten sich an diese banale Regel. Genau hier setzt unsere Tätigkeit an. Die anwaltliche Geltendmachung dieser offenen Forderungen ist nämlich oft das letzte und einzige Mittel.

Nicht selten befindet sich der Käufer selbst in finanziellen Schwierigkeiten und hat Insolvenz angemeldet oder ist Insolvenz gefährdet. Aus rechtlicher Sicht ist daher eine zügige Verfolgung von offenen Forderungen wesentlich für den Erfolg. Nötigenfalls kommunizieren wir mit der Insolvenzverwaltung und machen die Forderung als Insolvenzforderung geltend und nehmen für unsere Mandanten an Gläubigerversammlungen statt oder können einen Vergleich erzielen.

Was ist unsere Tätigkeit?

Wir verstehen uns als ihr rechtlicher Dienstleister. Hierunter verstehen wir zeitnahe, umfassende und transparente Arbeit.

Säumige Schuldner, die zunächst auf Zahlungserinnerungen oder Mahnungen gar nicht reagieren, tragen „plötzlich“ im Prozess vor, das gelieferte Produkt sei ja mangelhaft oder unvollständig gewesen. Ein scheinbarer einfacher Rechtsstreit auf Zahlung kann dann in die Prüfung  hochkomplexer Mängelfragen und Verantwortlichkeiten ausarten.

Daher ist die umfassende Prüfung aller vorhandenen Dokumentation gerade am Anfang der Bearbeitung wichtig, um den Gegner und die Gründe der nicht erfolgten Zahlung richtig einschätzen können.

Ausländische Urteile können in Deutschland vollstreckt werden. Dazu muss das ausländische Urteil in einem gerichtlichen Verfahren „anerkannt“ werden. Es ist dann wie ein Deutsches Urteil durch Deutsche Vollstreckungsorgane vollstreckbar.

Welche Kosten entstehen für unsere Tätigkeit?

In der Regel berechnen wir unsere Kosten nach dem Deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Auf den ersten Blick erscheinen diese Gebühren kompliziert zu sein. Jedoch erklären wir insbesondere ausländischen Mandanten die Gebührenstruktur, die letztlich fair und transparent ist, gerne vorab. Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz können im Falle des Obsiegens nötigenfalls gegen den Gegner vollstreckt werden, so wie die eigentliche Forderung, um die es geht. Alternativ berechnen wir unsere Kosten auch nach Zeitaufwand.

Debt collection – Welche Unterlagen werden benötigt?

Idealerweise kann uns der Mandant folgende Dokumentation zu Verfügung stellen:

  1. Angebot, Bestellung, Bestätigung, Rechnung, Lieferpapiere
  2. Zahlungserinnerungen, Mahnungen
  3. außergerichtlicher Schriftverkehr (Mögliche Mängelrügen des Käufers, Aufrechnungen und ähnliches)
  4. Schreiben eines Insolvenzverwalters bzw. des Insolvenzgerichts