Rechtsanwalt für Patentrecht

Das Patentrecht schützt technische Erfindungen. Ein Patent bzw. ein Gebrauchsmuster stellt ebenso wie Marken und Geschmacksmuster ein Registerschutzrecht dar. Das heißt, dass ein Patentrecht erst durch Anmeldung und Eintragung in ein Register entsteht.

Voraussetzung ist das Vorliegen einer Erfindung auf technischem Gebiet. Die Erfindung muss neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Die wirtschaftliche Bedeutung des Patentrechts kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Oft besteht das „Betriebsvermögen“ eines Unternehmens in erster Linie in der Erfindungsleistung der Entwickler und Ingenieure. Diese Erfindungsleistung kann rechtlich nur durch Patente geschützt werden und muss daher gegenüber Verletzern nachhaltig verteidigt werden. Andererseits müssen Dritte gegen unberechtigte Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen von Patentinhabern geschützt werden. Denn Dritte können durch berechtigte Umgehungslösungen gerade solche Wege gefunden haben, die das Patent zulässigerweise umgehen.

Unsere Tätigkeit in Patentstreitigkeiten

Wir beraten und vertreten Mandanten bei Patentverletzungen im Rahmen von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Klagen sowie in Nichtigkeitsverfahren. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit besteht in der Erarbeitung und in der Verhandlung von Lizenz- und Knowhowtransfer-Vereinbarungen. Wegen des technischen Hintergrundes von Patenten werden in Patenverletzungsstreitigkeiten Rechtsanwälte gemeinsam mit Patentanwälten tätig. Diese Kosten sind im Falle des Obsiegens erstattungsfähig.

Patentanmeldungen

Patentanmeldungen werden wegen des technischen Hintergrundes ausschließlich von Patentanwälten durchgeführt. Sollten Sie sich für die Patentierung einer Erfindung interessieren, können wir Ihnen gerne einen erfahrenen Patentanwalt empfehlen.