Patentverletzungen im Internet

Das Internet ist mittlerweile das wichtigste Werbemedium geworden, um Produkte und Dienstleistungen weltweit anzubieten bzw. Informationen hierüber abrufbar zu machen. Damit steigt auch die Gefahr, dass im Internet Patentverletzungen begangen werden.

Folgende Beispiele sollen unsere Tätigkeit bei Streitigkeiten im Internetrecht im Zusammenhang mit Patenten veranschaulichen

  • die häufigste Form der Patentverletzung im Internet erfolgt durch das Anbieten. Die Deutsche Rechtsprechung ist hierzu äußerst streng. Auch rein englische Inhalte einer Homepage auf einer „.com“-Adresse können eine Patenverletzung darstellen, wenn dort Patentverletzende Produkte angeboten werden
  • Auch eine rein Deutsche Homepage mit einer „.de“ Topleveledomain, auf der keine patentverletzenden Produkte dargestellt werden, kann eine Patentverletzung darstellen. Es reicht schon aus, wenn auf der Deutschen Seite Links zu einer Englisch sprachigen Homepage vorhanden sind und eben auf den Englischen Seiten Patentverletzende Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden.
  • Softwareprogramme , die im Internet zur Anwendung kommen (z.B. Handel mit Aktien oder „one-click-Shopping“) können selbst patentfähig sein. Das bedeutet, dass solche Programme durch Patentanmeldungen geschützt und damit verletzt und verfolgt werden können