Schmerzensgeld nach Autounfall
Schmerzensgeld nach einem Autounfall gehört zum Schadenersatz und kann getrennt oder gemeinsam mit einem Autoschaden geltend gemacht werden. Der Unfall-Verursacher bzw. dessen Versicherung ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen Schmerzensgeld zu zahlen, wenn Sie durch einen Autounfall verletzt worden sind. Hierzu zählen sowohl körperliche Schäden (z.B. Schleudertrauma, Prellungen, Rippenfraktur, etc.) als auch seelische Belastungen wie z.B. posttraumatische Belastungsstörungen.
Anspruch auf Schmerzensgeld nach Autounfall
Entscheidend für eine erfolgreiche Geltendmachung von Schmerzensgeld ist, dass Ihre Verletzung und deren Behandlung umfassend und lückenlos dokumentiert werden. Die Anwaltskosten für die Geltendmachung Ihres Schmerzensgeld und aller Folgekosten müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden(und nicht von Ihnen), wenn es sich um einen unverschuldeten Autounfall handelt.
Autounfall! Schmerzensgeld ohne Anwalt?
Schmerzensgeld ohne Anwalt: ohne anwaltliche Beratung wird bereits die Dokumentation über die Verletzung und deren Behandlungsverlauf nicht oder nicht in dem notwendigen Umfang erstellt. Die Erfahrung zeigt auch, dass Versicherungen Schmerzensgeldansprüche ohne anwaltliche Vertretung entweder gar nicht oder wenn, dann stark zeitverzögert bzw. mit „Kleckerbeträgen“ abgefunden werden. Besondere Vorsicht gilt bei sog. Abfindungserklärungen der Versicherungen. Eine einmal unterschriebene Abfindungserklärung schließt in der Regel jede nachträgliche Geltendmachung von Schmerzensgeld aus!
Wie bekomme ich Schmerzensgeld nach einem Autounfall?
Die volle Beweislast für das Entstehen eines Anspruchs auf Zahlung von Schmerzensgeld liegt beim Verletzten. Für die Geltendmachung von Schmerzensgeld nach einem Autounfall sollten Sie, aus anwaltlicher Sicht, folgendes beachten:
Gehen Sie sofort nach einem Verkehrsunfall/Autounfall umgehend zu einem Arzt oder zu einer Notfallaufnahme eines Krankenhauses. Typische Symptome wie Nackenschmerzen oder Rückenschmerzen nach einem Auffahrunfall treten erst oft mehrere Stunden nach einem Autounfall oder gar am Folgetag auf. Wenn der erste Arztbesuch mehrere Tage nach einem Autounfall stattfindet, lautet die typische Reaktion der Versicherung: der Arztbesuch stand nicht im Zusammenhang mit dem Unfall!
Lassen Sie sich solange ärztlich behandeln, solange Sie Beschwerden haben. Wenn Sie „nur“ einmal beim Arzt waren, reagieren Versicherungen gerne mit dem Einwand: „Dann kann es nicht so schlimm gewesen sein…“
Bewahren Sie jede Art der Dokumentation Ihrer Behandlungen auf: Notfallberichte, Entlassungsberichte, Krankschreibungen etc. Scheuen Sie sich nicht Fotos Ihrer Verletzungen zu fertigen.
Bei schweren Verletzungen mit langwierigen Behandlungen sollten Sie selbst über jede Arztbehandlungen Buch führen (Was wurde wann gemacht? Wie beeinträchtigt mich die Verletzung in meinem täglichen Leben?).
Egal ob Sie Rentner, Hausfrau, Schüler oder Student sind und daher kein monatliches Gehalt beziehen: Wenn Sie nach einem Autounfall nicht mehr im Haushalt arbeiten können oder die Schule/Universität nicht besuchen können, muss der Arzt Sie „krankschreiben“ oder für erwerbsunfähig erklären. Erfolgt dies nicht, gehen Versicherungen von Bagatellverletzungen aus. Im Extremfall wird das Schmerzensgeld von Versicherungen ganz abgelehnt.
Sie erhalten von uns ein Formular, das der Arzt am besten am Ende der Behandlung so ausführlich wie möglich ausfüllen muss. Dieser Arztbericht ist die Grundlage für die Geltendmachung von Schmerzensgeld und in einem späteren Klageverfahren das entscheidende Beweisdokument. Wenn Sie von mehreren Ärzten behandelt werden (z.B. Orthopäde und Neurologe), so muss jeder Arzt unseren Bericht ausfüllen.
Wieviel Schmerzensgeld nach einem Autounfall erhalte ich?
Die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Autounfall richtet sich u.a. nach:
- der Schwere der Verletzung,
- der Dauer der Behandlung und
- der Dauer einer möglichen Erwerbsminderung Krankschreibung
Schmerzendgeldtabellen oder Schmerzensgeldlisten bieten hierzu erste Anhaltspunkte, um die ungefähre Höhe eines Schmerzendgeldes einschätzen zu können.
Typische Verletzungen nach einem Auffahrunfall – HWS-Distorsion, Schleudertrauma, Prellung
Die häufigste Verletzung bei einem Autounfall ist eine HWS-Distorsion bzw. Prellung oder ein Schleudertrauma. Versicherungen sprechen hier oft von einer Bagatellverletzung. Es gibt jedoch keine Bagatellverletzung im rechtlichen Sinne. Jede Art der Verletzung löst im Grundsatz einen Schmerzensgeldanspruch aus. Gerade eine HWS-Distorsion oder ein Schleudertrauma nach einem Auffahrunfall kann äußerst unangenehme Folgen haben und mehrwöchige Behandlungen mit anschließender Physiotherapie zur Folge haben. Auch hier gilt: Entscheidend ist eine lückenlose und ausführliche Dokumentation Ihrer Verletzung und deren Behandlung.
Autounfall: Schmerzensgeld Tabelle
Es handelt sich bei Schmerzensgeldtabellen und Schmerzensgeldlisten lediglich um eine Zusammenstellung von Gerichtsurteilen zu bestimmten Verletzungen. Sie stellt dementsprechend immer nur eine Einzelfallrechtsprechung dar. Diese sind nicht unbedingt eins zu eins auf Ihren Autounfall bzw. Ihr Schmerzensgeld anwendbar, können aber als erster Anhaltspunkt dienen. Die Höhe des Schmerzensgeldes kann dann realistisch beurteilt werden, wenn die ärztlichen Behandlungen beendet sind. Bei schweren Autounfällen kann das Schmerzensgeld erst eingeschätzt werden, wenn mögliche bleibende Schäden absehbar sind.
Folgend sind einige Urteile zu Schmerzensgeld in unfalltypischen Fällen zusammengefasst:
Verletzungsart | Dauer und Umfang der Behandlung; Arbeitsunfähigkeit | Gericht | Höhe des Schmerzensgeldes |
---|---|---|---|
„Sehr leichtgradige“ HWS-Distorsion mit Übelkeit, Erbrechen und vegetativen Störungen | 1 Woche Krankschreibung | OLG Saarbrücken, Urteil v. 08.06.2010, 4 U 468/09 | 600 Euro |
Schweres HWS-Syndrom, Rückenprellungen, Schulter- und Thoraxprellung | Minderung der Erwerbsfähigkeit: 4 Wochen zu 100% 10 Tage für 50% |
LG Trier, Urteil v. 19.01.2001, 4 O 269 99 | 2.250 Euro |
Schweres HWS-Syndrom, dauerhafter Schiefhals, posttraumatische Belastungsstörung, Neurastehnie u.a. | Dauerhafte Arbeitsun-fähigkeit (Lehrer), mind. 6-jährige orth., neurologische und psychoth. Behandlung; | LG Düsseldorf, Urt. v. 28.03.2012 (ein von uns geführtes Verfahren) | 100.000 Euro |
Was Ihnen noch zu steht!
Neben dem eigentlichen Schmerzensgeld haben Sie Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Erstellung des Arztberichtes.
Wenn Sie Selbstständig sind, haben Sie Anspruch auf Verdienstausfall bzw. entgangenen Gewinn. Die Beweisanforderungen an die erfolgreiche Geltendmachung von Verdienstausfall bzw. entgangenen Gewinn sind jedoch sehr hoch. Die richtige Dokumentation dessen sollte daher unbedingt mit uns abgesprochen werden.
Für Arbeitnehmer sind in erster Linie die Sozialversicherungsträger und der Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zuständig. Kommt es jedoch aufgrund sehr langer Behandlungen oder schwerwiegenden Unfallfolgen zu einer Kündigung oder gar zu einer Erwerbsunfähigkeit, muss der Schädiger für den Verdienstausfall Schadenersatz leisten. Bei einer Erwerbsunfähigkeit müssen auch spätere Beförderungen, Gehaltssteigerungen und betriebliche Nebenleistungen berücksichtigt werden.
Kann der Haushalt des Geschädigten teilweise oder in Gänze nur durch Zuhilfenahme von Angehörigen oder Pflegediensten geführt werden, so spricht man von einem Haushaltsführungsschaden. Auch der Haushaltsführungsschaden ist ein Schadenersatzanspruch, den der Schädiger zu ersetzen hat. Bei schweren Verletzungen kann der Haushaltsführungsschaden die Höhe des Schmerzensgeldes schnell übersteigen.
In jedem Fall ist ein enger Informationsaustausch mit Ihnen erforderlich. Je genauer Sie auf unsere Fragen antworten, desto umfassender können wir Ihre Ansprüche begründen und erfolgreich durchsetzen!
Wer zahlt Schmerzensgeld nach einem Autounfall?
Zur Schmerzensgeldzahlung verpflichtet ist der gegnerische Fahrer, der Halter des Fahrzeugs und dessen KFZ-Haftpflichtversicherung. Da es einen gesetzlichen Direktanspruch gegen die KFZ-Haftpflichtversicherung des gegnerischen Halters gibt, werden alle Ansprüche immer gegenüber der Versicherung geltend gemacht.
Schmerzensgeld bei Autounfall durch Fahrradfahrer oder Fußgänger
Ist der Unfallverursacher ein Fußgänger oder Fahrradfahrer, so werden die Ansprüche gegen diese unmittelbar oder einer möglichen privaten Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Im Unterschied zur KFZ-Haftpflichtversicherung besteht aber kein gesetzlicher Direktanspruch gegen eine private Haftpflichtversicherung, so dass dann Ansprüche in einer Klage immer persönlich gegen den Fußgänger oder Fahrradfahrer geltend gemacht werden müssen.
Schmerzensgeld einklagen
Kommt es außergerichtlich nicht zu der gewünschten Zahlung von Schmerzensgeld bzw. kann keine angemessene Einigung mit der gegnerischen Versicherung erzielt werden, bleibt oftmals nur noch: Das Einklagen von Schmerzensgeld durch gerichtliche Geltendmachung.
Grundvoraussetzung hierfür ist wieder einmal: Die richtige Dokumentation Ihrer Verletzung und deren Behandlung bzw. deren Folgen (vgl. Schmerzensgeld nach Autounfall – Die richtige Vorgehensweise aus anwaltlicher Sicht!).
Erfahrungsgemäß kommt es bei einem Klageverfahren zu umfangreichen Sachverständigengutachten: Einmal zu dem Unfallhergang und deren grundsätzlichen Eignung die konkreten Verletzungen zu verursachen. Zum anderen über den tatsächlichen Eintritt der Unfallfolgen aus medizinischer Sicht.
Diese Gutachten sind immer kostenintensiv. Ohne eine Rechtsschutzversicherung muss daher genau abgewogen werden, ob das Prozessrisiko in einem angemessenen Verhältnis zu dem möglichen Erfolg steht.