Ihr kompetenter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - Unfallabwicklung in Düsseldorf
Die zeitnahe und vollständige Verfolgung und Regulierung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall ist das Kernziel unserer Tätigkeit.
Auf den folgenden Seiten finden Sie grundlegende juristische und praktische Informationen zu Ihren Rechten nach einem Verkehrsunfall, insbesondere zu Ihren Ansprüchen im Hinblick auf Ihr Fahrzeug, Ihren Schmerzensgeldansprüchen, der Unfallabwicklung und unseren anwaltlichen Dienstleistungen bei einem Verkehrsunfall.
Nach einem Verkehrsunfall stellen sich einem Geschädigten viele Fragen, wie z.B.
- Was für Rechte habe ich nach einem Verkehrsunfall?
- Ich bin verletzt, wie soll ich mich verhalten?
- Soll ich mein Fahrzeug reparieren lassen?
- Wie lange darf ich einen Leihwagen nutzen?
- Was zahlt die (gegnerische) Versicherung?
Fiktive Abrechnung
Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug nach einem Unfall reparieren zu lassen. Sie können einfach Gutachten abrechnen
Totalschaden
Bei einem (wirtschaftlichen) Totalschaden hat der Geschädigte mehrere Möglichkeiten, seinen Schaden geltend zu machen.
Schmerzensgeld
Versicherungen sprechen gerne von „Bagatellschaden“. Das gibt es rechtlich nicht! Wichtig ist...
Wertminderung
Gerade bei neueren Fahrzeugen kann ein Gutachter neben dem reinen Fahrzeugschaden zusätzlich eine Wertminderung feststellen .…
Wiederbeschaffungswert
Liegt ein Totalschaden vor kommt dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert besondere Bedeutung zu ….
Nutzungsausfall
Wird das Fahrzeug repariert, hat der Geschädigte Anspruch auf Nutzungsausfall ….
Mietwagen
Der Geschädigte hat Anspruch auf einen Mietwagen, soweit so gut – die Tücken liegen aber im Detail ….
Anwaltskosten
Last but not least. Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Anwaltskosten zum Schadenersatz und müssen daher vom Gegner getragen werden ….
Unsere Kanzlei ist spezialisiert im Verkehrsrecht und vor allem in der rechtlichen Bearbeitung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall: Unfallabwicklung und Geltendmachen von Schmerzensgeld. Wir sind unabhängig. Wir bieten keine Nebenleistungen an wie etwa die Vermittlung von Versicherungen. Wir vertreten nur Geschädigte - außer in prozessualen Sondersituationen, nie Versicherungen. Schwerpunktmäßig werden wir im Verkehrsrecht und bei Verkehrsunfällen im Großraum Düsseldorf, Neuss und Mettmann mandatiert. Aber auch in überregionalen Unfällen werden wir regelmäßig tätig.
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf habe ich seit 2002 unzählige Unfälle im Inland, Unfälle im Ausland, Unfälle mit ausländischen Fahrzeugen und Großschäden für unsere Mandanten bearbeitet. Regelmäßig werden wir von Autohäusern, Werkstätten und Gutachtern für die Unfallabwicklung empfohlen.
Sie möchten konkret über Ihren Fall sprechen? - Dann müssen Sie selbstverständlich nicht alles Weitere auf diesen Seiten lesen, sondern Sie können uns eine Email senden oder uns sofort anrufen!
Ist bei einem Unfall auf der gegnerischen Seite ein Fahrzeug beteiligt, besteht ein Direktregulierungsanspruch gegen die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung. Das heißt praktisch: man kommuniziert bei der Unfallabwicklung ausschließlich mit der gegnerischen Versicherung.
Ist aber der Unfallgegner beispielsweise ein Fahrrad, so ist nur der Fahrradfahrer Ansprechpartner, nicht eine etwa vorliegende private Haftpflichtversicherung.
Aufgrund der Vielzahl der von uns bearbeiteten Fälle, kennen wir die Vorgehens- und Arbeitsweise der Versicherungen.
Was tun bei einem Unfall als Geschädigter?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall verhalten Sie sich richtig, wenn Sie nachfolgende Punkte für die Unfallabwicklung beachten. Bei optimaler Vorgehensweise können wir Ihre Rechte als Geschädigter bestmöglich vertreten!
- Kommunizieren Sie nicht mit der gegnerischen Versicherung
- Kontrollieren und dokumentieren Sie alle wichtigen Daten, insbesondere wenn die Polizei nicht am Unfallort war (Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, Name, Anschrift des gegnerischen Fahrers, Halters, von Zeugen, Unfallörtlichkeiten, optimalerweise haben Sie ein Foto der beteiligten Fahrzeuge in der Unfallposition)
- Fällt nach Ansicht der Polizei Ihnen eine (Teil-) Schuld zu, sehen Sie das aber anders, akzeptieren Sie in keinem Fall das Verwarnungsgeld
- Lassen Sie ein Gutachten nur von einem kompetenten, von Ihnen ausgewählten Sachverständigen durchführen, ggfs. nach Rücksprache mit uns.
- Lassen Sie sich zeitnah zum Unfallgeschehen anwaltlich vertreten (bei unverschuldeten Unfällen, muss die gegnerische Versicherung die Kosten Ihres Anwalts als Schadenersatz zahlen)
Das erste klärende Telefonat bzw. die erste Anfrage per Email dient der wichtigen Sachverhaltsaufklärung und wird durch uns nicht berechnet. Im Falle des unverschuldeten Unfalls sind die Kosten des Rechtsanwalts ohnehin im Rahmen der Unfallabwicklung von der Gegenseite zu erstatten.