Verletzungsklage im Designrecht

Führt die Abmahnung wegen Verletzung eines Geschmacksmusters/Designs nicht zur außergerichtlichen Einigung, so wird der Inhaber des Geschmackmusters/Designs im Wege der Klage oder besser mit der Verletzungsklage gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

„Klassischerweise“ verteidigt sich der vermeintliche Verletzer auf 2 Arten:

  • falls es sich nicht um eine 1 zu 1 Nachahmung des Geschmacksmusters/Designs handelt, können bereits leichte Abwandlungen dazu führen, dass der Schutzbereich des Geschmacksmusters verlassen wird, dass also eine Verletzung ausscheidet. Man sollte als Beklagter einer Verletzungsklage in diesem Fall argumentieren, dass der Schutzbereich des Klagegeschmacksmusters verlassen wurde
  • man kann im Wege der Widerklage die Nichtigkeit des Geschmacksmusters geltend machen. Dies bieten sich dann an, wenn es die Gleiche oder vergleichbare Erscheinungsformen des Geschmacksmusters bereits vor dessen Anmeldung gab. Hierzu sind in der Regel umfangreiche Recherchen erforderlich. Man spricht vom vorbekannten Formenschatz. Besteht nämlich ein solcher, so war das Geschmacksmuster im Anmeldezeitpunkt nicht neu.

Fragen Sie uns:

  • welche Klagemöglichkeiten Sie als Inhaber von Geschmacksmustern/eingetragenen Designs gegen Nachahmer haben
  • wie Sie sich gegen eine Klage verteidigen können. Wir entwickeln für Sie die passende Verteidigungsstrategie
  • wie Kosten in einem Klageverfahren aussehen, welches Kostenrisiko für Sie besteht