Wettbewerbsrecht im Internet
Der Vertrieb über das Internet ist in vielen Produktbereichen umsatzstärker als der klassische Offline-Handel. Als Informations- und Werbequelle hat es die klassischen Kataloge und andere Printmedien überholt. Damit sind auch viele wettbewerbsrelevante Handlungen automatisch in das Internet verlagert worden.
Zum Beispiel können wir für Sie bei folgenden Problemstellungen tätig werden
- Wenn Sie im Bereich E-Commerce, Webshop, Internetshopping tätig sind, müssen Sie eine Vielzahl von Vorschriften beachten. Widerrufsbelehrungen gegenüber Verbrauchern müssen korrekt und vollständig sein. Die Produktangaben müssen vollständig und richtig sein.
- im Internet kann irreführende oder unzulässige vergleichende Werbung stattfinden
- die Zusendung von Spam Mails kann eine unzumutbare Belästigung darstellen
- bestimmte Domainbezeichnungen können für sich gesehen bereits wettbewerbsrechtlich unzulässig sein
- der gezielte Einsatz von Metatags durch Wettbewerber kann eine Rufausbeutung nach § 3, 4 Nr. 19 UWG eine unzulässige Behinderung bzw. Rufausbeutung darstellen bzw. eine Irreführung nach § 5 UWG. Unter ähnlichen Gesichtspunkten kann eine Keywords bzw. Adwords Kampagnen neben einer Markenrechtsverletzung eine Wettbewerbsverletzung bedeuten.